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Ambulante Operationen
Ambulante Operationen
Praxen rechnen ambulante und belegärztliche Operationen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ab und beachten hierbei Anhang 2 EBM. Führen sie Operationen durch, die im Katalog Ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe (AOP-Katalog) aufgeführt sind, berücksichtigen sie die neu seit dem 1. Januar 2025 aufgenommenen OPS-Kodes.
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Substitution – Abrechnung und Begründung
Substitution – Abrechnung und Begründung
Die Abrechnung der Substitutionsbehandlung aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) umfasst die Methadon- und Diamorphin-Behandlung, Take-Home-Vergabe, die Versorgung mit einem Depotpräparat, die Substitutionsbehandlung bei Hausbesuchen und die Konsiliarverfahren.
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