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Videosprechstunde: Obergrenze je Leistung entfällt
Videosprechstunde: Obergrenze je Leistung entfällt
Rückwirkend zum 1. Januar 2025 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die GOP, die entsprechend ihrer Leistungsbeschreibung auch per Videosprechstunde erbracht werden können, unbegrenzt abrechnen. Sie unterliegen nicht mehr der Obergrenze von 30 Prozent je Mitglied und je Quartal.
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ALLGEMEINMEDIZIN_Antrag_Foerderung.pdf
ALLGEMEINMEDIZIN_Antrag_Foerderung.pdf
Weiterbildung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt am Main Tel: 069 24741-7050 weiterbildung@kvhessen.de mailto:weiterbildung@kvhessen.de KV Hessen Seite 4 von 11 Version: 17.03.2025 Alle Details zu den Regelungen [...] Allgemeinmedizin: Beglaubigte Kopie der Facharzturkunde der Ärztin/ des Arztes in Weiterbildung Bitte senden Sie Ihren Antrag nebst allen Unterlagen frühestens sechs Monate vor Beginn der geplanten Beschäftigung [...] Arzt in Weiterbildung weitergegebenen Förderbeträge ggf. mittels Bescheinigung des Steuerberaters zuzusenden (jährlich). o Uns ist bekannt, dass wir ein vorzeitiges Ausscheiden der Ärztin/des Arztes in W