Es wurden 48 Ergebnisse in 10 Millisekunden gefunden.
-
KJ-KSV-Psych: Leistungen für Kinder und Jugendliche abrechnen
KJ-KSV-Psych: Leistungen für Kinder und Jugendliche abrechnen
Seit dem 1. April 2025 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten neue Leistungen für die Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher aus dem neuen Abschnitt 37.6 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Klargestellt: Ab dem 1. Juli 2025 kann ausschließlich die Bezugsärztin bzw. Bezugsarzt oder die Bezugspsychotherapeutin bzw. Bezugspsychotherapeuten die GOP 37626 abrechnen.
-
EBM-AENDERUNGEN-01012025_Long-Covid_BA_Beschluss_753.pdf
EBM-AENDERUNGEN-01012025_Long-Covid_BA_Beschluss_753.pdf
Gebietsbezeichnung, - Fachärzten für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung, die gegenüber dem Zulassungsausschuss ihre Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1a SGB V erklärt haben, -
-
AUF-DEN-PUNKT_AdP_6_2024.pdf
AUF-DEN-PUNKT_AdP_6_2024.pdf
INFO.SERVICE NR. 6 / DEZEMBER 2024 SATZUNG / SONSTIGES SITZUNGSTERMINE Zulassungsausschuss 2025 Die Sitzungen des Zulassungsausschusses für Ärztinnen und Ärzte sowie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten [...] Unfallversicherung e.V. (DGUV) 21 Zulassung zum Durchgangsarztverfahren Sitzungstermine 22 Zulassungsausschuss 2025 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 23 Weihnachtsfeiertage 2024 und Brückentage zwischen den [...] Psychotherapeuten finden an folgenden Terminen statt: ZULASSUNGSAUSSCHUSS ÄRZTINNEN UND ÄRZTE: 28.01.2025 (Ermächtigungen/Sonderbedarf/ Nachbesetzungsverfahren) 11.02.2025 (Zulassungssachen) 18.02.2025 (Ermäc
-
EBM-AENDERUNGEN01042025_KSV-Psych_Kinder-_und_Jugendliche_eBA_111.pdf
EBM-AENDERUNGEN01042025_KSV-Psych_Kinder-_und_Jugendliche_eBA_111.pdf
Gebietsbezeichnung, - Fachärzten für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung, die gegenüber dem Zulassungsausschuss ihre Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1a SGB V erklärt haben, -
-
EHV_ALTERSVERSORGUNG_Grundsaetze-der-Erweiterten-Honorarverteilung_GEHV_Lesefassung_0312021.pdf
EHV_ALTERSVERSORGUNG_Grundsaetze-der-Erweiterten-Honorarverteilung_GEHV_Lesefassung_0312021.pdf
Verzichts nach Abs. 1 lit. b) auch das Ruhen der Zulassung aufgrund eines Beschlusses des Zulassungsausschusses bei der KV Hessen für die Dauer der Befristung ausreichend. (3) Für die Dauer einer von der
Ihre Downloads ()
Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.