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Neuropsychologie wird gefördert
Neuropsychologie wird gefördert
Approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können die Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie durch eine Weiterbildung im ambulanten Sektor erlangen. KVH-Mitglieder, die auf einen neuropsychologischen Behandlungsschwerpunkt umstellen und eine psychotherapeutische Praxis in Hessen übernehmen oder gründen möchten, werden finanziell gefördert.
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GENEHMIGUNG_SONOGRAPHIE_Ausbildererklaerung_01102014.pdf
GENEHMIGUNG_SONOGRAPHIE_Ausbildererklaerung_01102014.pdf
Seite 1 von 2 Anlage zum Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung Anlage zum Antrag auf Genehmigung zur Ausführung [...] Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung Persönliche Angaben des Antragstellers Name, Vorname, Titel LANR Fachrichtung Erklärung des Ausbilders Diese [...] Fachrichtung Seite 2 von 2 Anlage zum Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung Ich erfülle die Voraussetzungen
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QUALITAETSZIRKEL_Richtlinie_14122017.pdf
QUALITAETSZIRKEL_Richtlinie_14122017.pdf
werbenden Interessen Dritter sein. I B Antrag Zur Anerkennung eines Qualitätszirkels stellt der Moderator einen Antrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Dem Antrag beizulegen sind: a. Zeugnis über [...] erfolgt für vertragspsychotherapeutische Teilnehmer der Qualitätszirkel-Sitzung indem der Moderator jedem Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung ausstellt. Diese muss der vertragspsychotherapeutische Teilnehmer [...] euten), wobei von den Teilnehmern wiederum mindestens 5 dieser Teilnehmer in Hessen vertragsärztlich/-therapeutisch tätig sein sollten. Eine Überschreitung der Teilnehmerzahl von 20 Personen bis zu maximal
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ABRECHNUNG_Beschluss_Detailaenderungen_115b_BA_793.pdf
ABRECHNUNG_Beschluss_Detailaenderungen_115b_BA_793.pdf
etzenden Eingriffen gemäß § 15 des Vertrages nach § 115 b Abs. 1 SGB V gilt nicht für Leistungen dieses Abschnitts, sofern die Eingriffe nicht im Katalog zum Vertrag nach § 115 b SGB V genannt sind. Die [...] chusses Seite 2 von 2 des Vertrages nach § 115b Abs. 1 SGB V gilt nicht für die Leistung der Gebührenordnungsposition 10343, sofern der Eingriff nicht im Katalog zum Vertrag nach § 115b SGB V genannt ist [...] Eingriffen gemäß § 15 des Vertrages nach § 115b Abs. 1 SGB V gilt nicht für die Leistung nach der Gebührenordnungsposition 10344, sofern der Eingriff nicht im Katalog zum Vertrag nach § 115b SGB V genannt
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