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EBM-AENDERUNGEN_01102024_Beschluss_BA_741_Teil_D.pdf
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Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Seite 6 von 6 Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zu Mifegyne® (Wirkstoff: Mifepriston) erforderlich. Zu 4.: Die Zuschläge gemäß Abschnitt 31.2
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GENEHMIGUNG_Hinweise_Dokumentationspruefung_AErzte.pdf
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Abs. 3). Hierzu werden bestimmte Parameter aus der RiliBÄK herangezogen. Die Überwachung gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung obliegt unabhängig davon weiterhin den jeweils zuständigen Landesbehörden
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QUALITAETSMANAGEMENT_Betriebliche_Beauftragte_Praxis_Uebersicht.pdf
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nischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung. Medizinprodukte- Betreiberverordnung § 6 www.kvhessen.de/hygiene Betriebsarzt Jede Praxis, die Personal beschäftigt