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Erweitertes Schmerzmanagement und verlängerte Nachbeobachtung abrechnen
Erweitertes Schmerzmanagement und verlängerte Nachbeobachtung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen seit dem 1. Januar 2025 die verlängerte Nachbeobachtung für weitere konkret benannte Operations-Prozeduren des Anhangs 2 zum EBM ab. Ebenfalls erfolgt die Aufnahme einer neuen GOP 31540 im Rahmen des erweiterten Schmerzmanagement.
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GENEHMIGUNG_ABKLAERUNGSKOLPOSKOPIE_Persoenlicher-Einzelnachweis.pdf
GENEHMIGUNG_ABKLAERUNGSKOLPOSKOPIE_Persoenlicher-Einzelnachweis.pdf
kann. Datum / Unterschrift Seite 2 von 7 KV Hessen / Abklärungskolposkopie ZEITRAUM: Lfd. Nr. Patienten-ID aus dem PVS Datum der Kolposkopie Diagnosen Zytologie Histologisch gesicherter Befund Beispiel [...] 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Seite 3 von 7 KV Hessen / Abklärungskolposkopie ZEITRAUM: Lfd. Nr. Patienten-ID aus dem PVS Datum der Kolposkopie Diagnosen Zytologie Histologisch gesicherter Befund 14 15 16 [...] 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Seite 4 von 7 KV Hessen / Abklärungskolposkopie ZEITRAUM: Lfd. Nr. Patienten-ID aus dem PVS Datum der Kolposkopie Diagnosen Zytologie Histologisch gesicherter Befund 32 33 34
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GENEHMIGUNG_AKUPUNKTUR_Antrag.pdf
GENEHMIGUNG_AKUPUNKTUR_Antrag.pdf
Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistun- gen der Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten (GOP 30790 und 30791 EBM) Grundlagen: Ø Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung [...] Durchführung und an die Dokumentation Die Durchführung der Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten ist an folgende Maßgaben gebunden: 1. Festlegung einer Symptomatik beziehungsweise Diagnose nach [...] Qualitätszirkeln zum Thema „chronische Schmerzen“, wobei mindestens einmal im Jahr Fälle behandelter Patienten vorzustellen sind. Folgende Anforderungen sind dabei zu erfüllen: a. mindestens zwei Teilnehmer
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Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV)
Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV)
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Soziale Entschädigungsrecht (SER). Fortlaufend werden nun die Formulare angepasst und erhalten das neue „SER-Feld“. So können Mitglieder den entsprechenden Anspruch des Versicherten kennzeichnen.