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Notfalldatenmanagement abrechnen
Notfalldatenmanagement abrechnen
Praxen können bei Patientinnen und Patienten, bei denen dies medizinisch notwendig ist, oder auf deren eigenen Wunsch, einen Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) anlegen. Für das Notfalldatenmanagement (NFDM) rechnen sie verschiedene Gebührenordnungsposition (GOP) ab.
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EBM-AENDERUNGEN-01012025_Verlaengerung_Erstbefuellung_ePA_Beschluss_BA_747.pdf
EBM-AENDERUNGEN-01012025_Verlaengerung_Erstbefuellung_ePA_Beschluss_BA_747.pdf
Tätigkeiten bei der elektronischen Patientenakte überprüfen. Sofern im Ergebnis Anpassungen der Leistungsstruktur im Zusammenhang mit Tätigkeiten bei der elektronischen Patientenakte erforderlich sind, [...] Regelungshintergrund- und inhalt Die elektronische Patientenakte (ePA) ist gemäß § 341 Absatz 1 SGB V eine für den Versicherten freiwillige, versichertengeführte elektronische Akte, die Krankenkassen ihren [...] bei der elektronischen Patientenakte wird bis spätestens zum 30. Juni 2025 erfolgen. Sofern im Ergebnis Anpassungen der Leistungsstruktur im Zusammenhang mit Tätigkeiten bei der elektronischen Patientenakte
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