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PRAXISNETZ_Anlage2_Monitoring.pdf
PRAXISNETZ_Anlage2_Monitoring.pdf
Jahres (Berichtsjahr) an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen. (3) Das Praxisnetz erhält auf Anfrage Daten von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen gemäß Nr. 1 – 7. (4) An die Kassenärztliche Bundesvereinigung [...] liche Vereinigung Hessen jährlich bis zum 30.09. Daten des vorangegangenen Jahres je Praxisnetz gemäß der Nrn 1 –12. (5) Die Datenübertragung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen an die Kassenärztliche [...] ing_Praxisnetze.docx 1 07. Oktober 2023 Anlage 2: Monitoring (1) Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen erstellt jährlich Versorgungsberichte mit Qualitäts- und Strukturdaten, welche eine Überprüfung der
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GENEHMIGUNG_APHERESE_Hinweise-Pseudonymisierung_Dokumentation_10112017.pdf
GENEHMIGUNG_APHERESE_Hinweise-Pseudonymisierung_Dokumentation_10112017.pdf
geb. 12.08.1974 Code: HAMÜF284 Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Qualitätssicherung Team 1 Anlage zum Informationsschreiben der KV Hessen vom 23.10.2014
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Plausibilitätsprüfung – hinschauen hilft!
Plausibilitätsprüfung – hinschauen hilft!
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und gesetzlichen Krankenkassen müssen Plausibilitätsprüfungen durchführen. Das bedeutet, sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Abrechnungen von Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten zeit- und patientenbezogen zu überprüfen.
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