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Hybrid-DRG abrechnen
Hybrid-DRG abrechnen
Zum 1. Januar 2025 tritt die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung, befristet für das Jahr 2025, in Kraft. Sie löst die Hybrid-DRG-Verordnung des BMG ab. Die KVH bietet Online-Seminare zur Abrechnung und eine Grouper-Anwendung an. Neu: Der aktualisierte FAQ mit häufigen Fragen und Antworten ist verfügbar.
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FORMULAR_Einweisung-Ueberweisung_01052017.pdf
FORMULAR_Einweisung-Ueberweisung_01052017.pdf
eine Behandlung im Krankenhaus zu besorgen. Aufgrund der gesetzli- chen Bestimmungen darf ein Vertragsarzt einen solchen Schein im vorliegenden Fall nicht ausstellen. (bitte ankreuzen) o Einweisung plus [...] verbleiben mit freundlichen Grüßen Kassenärztliche Vereinigung Hessen Tel.: (069) 247 41 - 7777 Arztstempel
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GENEHMIGUNG_DIALYSE_Antrag_Anlage_2_Kooperation-Transplantationszentrum.pdf
GENEHMIGUNG_DIALYSE_Antrag_Anlage_2_Kooperation-Transplantationszentrum.pdf
..................................................... Ort, Datum Stempel u. Unterschrift des Vertragsarztes/ MVZ ................................................................. ..................... [...] Vorname: Straße: PLZ: Ort: Textfield-4: g-0: Textfield-5: Ort Datum: Stempel u Unterschrift des Vertragsarztes MVZ: Ort Datum-0: Stempel u Unterschrift der kooperierenden Einricht:
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GENEHMIGUNG_ZERVIX-ZYTOLOGIE_Erfassungsbogen_FOBI_Praeparatebefunder.pdf
GENEHMIGUNG_ZERVIX-ZYTOLOGIE_Erfassungsbogen_FOBI_Praeparatebefunder.pdf
_________________ ______________________________________ Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Arztes merhawi.tewolde KV_Logo_oben BSNR: Name der Praxis: Name des Präparatebefunders: Name Thema der [...] externe Fortbildung-8: Dauer der Fortbildung in Stunden-8: Ort Datum: Stempel und Unterschrift des Arztes:
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Ambulantes Operieren: Details im EBM angepasst
Ambulantes Operieren: Details im EBM angepasst
Ab dem 1. Oktober 2025 werden Bestimmungen und Anmerkungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) auf gültige Verweise umformuliert. Zur Erbringung von Leistungen muss die Voraussetzung nach § 115b SGB V nicht erfüllt sein, wenn die Eingriffe nicht im Katalog genannt sind.
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