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Plausibilitätsprüfung – hinschauen hilft!
Plausibilitätsprüfung – hinschauen hilft!
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und gesetzlichen Krankenkassen müssen Plausibilitätsprüfungen durchführen. Das bedeutet, sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Abrechnungen von Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten zeit- und patientenbezogen zu überprüfen.
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ALLGEMEINMEDIZIN_Antrag_Foerderung.pdf
ALLGEMEINMEDIZIN_Antrag_Foerderung.pdf
Kostenträgern, den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen, bzw. ihren Vertretern, dem GKV-SV und dem PKV-Verband einerseits sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen andererseits [...] Kostenträgern, den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen, bzw. ihren Vertretern, dem GKV-SV und dem PKV-Verband einerseits sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen andererseits [...] Kostenträgern, den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen, bzw. ihren Vertretern, dem GKV-SV und dem PKV-Verband einerseits sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen andererseits
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GENEHMIGUNG_MAMMOGRAPHIE-SCREENING_Antrag_Radiologische_Fachkraft.pdf
GENEHMIGUNG_MAMMOGRAPHIE-SCREENING_Antrag_Radiologische_Fachkraft.pdf
der Anlage 92. BMV-Ä kann in Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selbst vertreten haben, von den Fristen oder den Vorgaben der zeitlichen Reihenfolge gemäß § 4 Abs. 2 § 5 Abs. 5