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Notfalldatenmanagement abrechnen
Notfalldatenmanagement abrechnen
Praxen können bei Patientinnen und Patienten, bei denen dies medizinisch notwendig ist, oder auf deren eigenen Wunsch, einen Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) anlegen. Für das Notfalldatenmanagement (NFDM) rechnen sie verschiedene Gebührenordnungsposition (GOP) ab.
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Organ- und Gewebespenden: Beratung abrechnen
Organ- und Gewebespenden: Beratung abrechnen
Haus- oder kinderärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte können über Organ- und Gewebespenden beraten und hierfür eine Leistung aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Neu: Die Beratung umfasst auch den Hinweis auf das neue Organspende-Register.
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Versorgungsplanung: Mit Berater kooperieren & abrechnen
Versorgungsplanung: Mit Berater kooperieren & abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können die Versorgungsplanung abrechnen, wenn Pflegeheime ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten und dabei von Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte in die Beratung einbeziehen.
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PET- und PET/CT-Untersuchungen abrechnen
PET- und PET/CT-Untersuchungen abrechnen
Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin oder Radiologie mit einer entsprechenden Genehmigung können bei bestimmten Indikationen PET- und PET/CT-Untersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durchführen und nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen.