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GENEHMIGUNG_KAPSELENDOSKOPIE_Antrag.pdf
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Erwachsenen: Leistungen nach GOP 13425 (Applikation) Leistungen nach GOP 13426 (Auswertung) Abrechnung bei Kindern: Leistungen nach GOP 04528 (Applikation) Leistungen nach GOP 04529 (Auswertung) Genehmi [...] Standort-2: BSNR-7: Leistungen nach GOP 13425 Applikation: Off Leistungen nach GOP 13426 Auswertung: Off Leistungen nach GOP 04528 Applikation: Off Leistungen nach GOP 04529 Auswertung: Off Facharzt für [...] Antrag Kapselendoskopie_mit Log KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Substitution & weitere Genehmigungen Europa-Allee 90 60487 Frankfurt
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AUF-DEN-PUNKT_AdP_4-2025.pdf
AUF-DEN-PUNKT_AdP_4-2025.pdf
wird die GOP 37620 mit 627 Punkten bewertet. In diesem Fall kenn- zeichnen sie in der Abrechnung die GOP 37620 mit dem Suffix „T“ (37620T). Die GOP 37620 können sie nur abrechnen, wenn die GOP 37600 für [...] wird die GOP 37625 mit 627 Punkten bewertet. In diesem Fall kenn- zeichnen sie in der Abrechnung die GOP 37625 mit dem Suffix „T“ (37625T). Die neue GOP 37626 rechnen sie als Zuschlag zur GOP 37625 für [...] Folgeanpassung eine Anmerkung zur GOP 37700 mit Bezug zu der Be- grenzungsregelung. Erbrachten Praxen im Quartal höchstens drei Erhebungen nach der GOP 37700, unterlag diese GOP 37700 nicht der Obergrenze von
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KJ-KSV-Psych: Leistungen für Kinder und Jugendliche abrechnen
KJ-KSV-Psych: Leistungen für Kinder und Jugendliche abrechnen
Seit dem 1. April 2025 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten neue Leistungen für die Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher aus dem neuen Abschnitt 37.6 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Klargestellt: Ab dem 1. Juli 2025 kann ausschließlich die Bezugsärztin bzw. Bezugsarzt oder die Bezugspsychotherapeutin bzw. Bezugspsychotherapeuten die GOP 37626 abrechnen.
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Heranwachsende: Leistungen für neue Altersgruppe abrechnen
Heranwachsende: Leistungen für neue Altersgruppe abrechnen
Ab dem 1. Oktober 2025 können Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin Leistungen für Heranwachsende abrechnen. Die Altersgruppe umfasst Patientinnen und Patienten ab Beginn des 19. Lebensjahres bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
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