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PRAXISNETZ_Antrag-Anerkennung-Praxisnetze.pdf
PRAXISNETZ_Antrag-Anerkennung-Praxisnetze.pdf
Herrn Stand: November 2023 1 Kassenärztliche Vereinigung Hessen Abteilung Sicherstellung / Team Bedarfsprüfung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt am Main Anerkennungsantrag Richtlinie der Kassenärztliche Vereinigung
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PRAXISNETZ_Richtlinie-Anerkennung-Praxisnetze.pdf
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Kassenärztliche Vereinigung Hessen Abteilung Sicherstellung/ Bedarfsprüfung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Tel 069 24741-7777 bedarfspruefung@kvhessen.de 3 07. Oktober 2023 (3) Zur Registrierung und zur Antr
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AEBD-ARZT_Bereitschaftsdienstordnung2025.pdf
AEBD-ARZT_Bereitschaftsdienstordnung2025.pdf
Versorgung teilnehmende Ärzte können im ÄBD mitwirken, sofern die KVH einen entsprechenden Mitwirkungs- bedarf sieht und diese folgende Anforderungen erfüllen: ärztliche Approbation (deutsche Approbation) bzw [...] Teilnahme als BA im allgemeinen und pädiatrischen BAD neben dem Bestehen eines entsprechenden Mitwirkungsbedarfs sind: Seite 8 von 25 der Nachweis einer vorangegangenen Tätigkeit im Ärztlichen Bereitschaftsdienst [...] Wechsel zwischen der Verpflichtung zum HBD bzw. zum Dienst in der ÄBD-Zentrale (Sitzdienst) kann im Bedarfsfall auf Anweisung der KVH vorgenommen werden. Neben der Tätigkeit im ÄBD sind zeitgleich keine sonstigen
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AUF-DEN-PUNKT_AdP_4-2025.pdf
AUF-DEN-PUNKT_AdP_4-2025.pdf
ben übernehmen – zu wenig für ein flächendeckendes System. Gerade in ländlichen Regionen, wo der Bedarf hoch wäre, stehen diese Kapazitäten nicht zur Ver- fügung. Hinzu kommt: Bis 2030 werden in Hessen [...] kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiat- rischen oder psychotherapeutischen Behandlungs- bedarf (KJ-KSV-Psych-RL) im EBM um. Die neuen Leistungen aus Abschnitt 37.6 (mit Aus- nahme der GOP 37650) [...] erklären (§ 4 Abs. 2 KJ-KSV-Psych-RL). Ansprechpartner für die Teilnahmeerklärung ist das Team Bedarfsprüfung der KVH. Zur Versorgung bilden sich Teams gemäß § 4 KJ- KSV-Psych-RL, bestehend aus mindestens
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Muster 62A, B und C: außerklinische Intensivpflege
Muster 62A, B und C: außerklinische Intensivpflege
Seit dem 1. Januar 2023 können Ärztinnen und Ärzte die Verordnungen von außerklinischer Intensivpflege (AKI) auf dem Muster 62B und dem Behandlungsplan (Muster 62C) ausstellen. Zur Durchführung der Potenzialerhebung (Muster 62A) gibt es seit dem 1. Juli 2025 neu Vorgaben.
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