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Videosprechstunde: Obergrenze auf 50 Prozent angepasst
Videosprechstunde: Obergrenze auf 50 Prozent angepasst
Rückwirkend zum 1. April 2025 wird die Begrenzungsregelung für Videosprechstunden auf 50 Prozent der Patientinnen und Patienten in der Praxis angepasst. Die zuvor eingeführte Differenzierung der Obergrenze zwischen bekannten und unbekannten Patienten wird aufgehoben.
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ABWESENHEIT-VERTRETUNG_Meldung-Abwesenheit-Vertretung-an-KVH.pdf
ABWESENHEIT-VERTRETUNG_Meldung-Abwesenheit-Vertretung-an-KVH.pdf
diese Qualifikation besitzt (§ 14 Abs. 1 BMV-Ä). ***Gem. § 32b Abs. 6 ist die Beschäftigung eines Vertreters für einen angestellten Arzt zulässig; § 32 Absatz 1 und 4 gilt entsprechend. Die Beschäftigung [...] h nur durch einen anderen Vertragsarzt oder durch einen Arzt, der die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 der Ärzte-ZV erfüllt, also die Approbation als Arzt und eine abgeschlossene Facharztanerkennung besitzt
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WEITERBILDUNG_FACHAERZTE_Merkblatt_Foerderung.pdf
WEITERBILDUNG_FACHAERZTE_Merkblatt_Foerderung.pdf
Merkblatt Förderung Fachärzte KV Hessen Seite 1 von 4 Version: 28.08.25 MERKBLATT ZUR BEANTRAGUNG DER FÖRDERUNG FÜR DIE FACHÄRZTLICHE WEITERBILDUNG RECHTLICHE GRUNDLAGEN ► Versorgungsstärkungsgesetz § [...] soll mindestens zwölf zusammenhängende Monate in der Weiterbildungspraxis betragen. KV Hessen Seite 2 von 4 Version: 28.08.25 ► Ein Vorwegentscheid der Landesärztekammer Hessen wird seit dem 01.04.2022 [...] ne Erklärungen - Unterschriebene Datenschutzfreigaben - Bei Verbundweiterbildungen (vgl. LÄKH II 8.2 Richtlinien über die Befugnis zur Weiterbildung) zusätzlich eine Kopie der Verbundvereinbarung - Bei
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Advanced Therapy Medicinal Products abrechnen
Advanced Therapy Medicinal Products abrechnen
Es wurden Leistungen im Rahmen der Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP) in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Neu: Die Anlage 4 ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie ist zum 26. März 2024 in Kraft getreten und die Genehmigung zur Durchführung von Gentherapien bei Hämophilie kann bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) beantragt werden. Ärztinnen und Ärzte können sobald sie eine Genehmigung haben die GOP 30320 bis 30323 und 30326 abrechnen.
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