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DiGA: Kranus Lutera abrechnen
DiGA: Kranus Lutera abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können seit dem 1. Juli 2024 die Verlaufskontrolle und Auswertung für die Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) „Kranus Lutera“ nach der GOP 01478 abrechnen. Die DiGA „companion patella“ können sie neu ab dem 66. Lebensjahr abrechnen.
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Neugeborenen-Screening: Befundübermittlung abrechnen
Neugeborenen-Screening: Befundübermittlung abrechnen
Seit dem 1. Januar 2025 rechnen Laborärztinnen und Laborärzte die Befundübermittlung im erweiterten Neugeborenen-Screening an die Eltern (mindestens eines Personensorgeberechtigten) einschließlich Beratung bei auffälligem Befund mit hochgradigem Krankheitsverdacht auf das Vorliegen einer Zielerkrankung nach der neuen GOP 01728 ab.
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Implantateregister: Meldung für Hüft- und/oder Kniegelenk abrechnen
Implantateregister: Meldung für Hüft- und/oder Kniegelenk abrechnen
Seit dem 1. Januar 2025 können Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie oder Orthopädie und Unfallchirurgie für die Meldung einer implantatbezogenen Maßnahme mit Endoprothesen an Hüft- und/oder Kniegelenken an das Implantateregister die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01966 und die bereits bestehende 40162 abrechnen.
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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) abrechnen
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) abrechnen
Seit dem 1. April 2025 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die neue DiGA „elona therapy depression“ nach der GOP 01479 abrechnen. Ebenfalls wird die DiGA „companion shoulder“ in die Pauschale 86700 aufgenommen.
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Finanzmanagement
Finanzmanagement
Die Abrechnung zwischen Ärzten und Krankenkassen ist eine Kernkompetenz der KVH. Unsere Experten im Finanzmanagement kümmern sich darum, dass in diesem komplexen System alles gut läuft. Sie prüfen zum Beispiel die Abrechnungen nach dem Quartal auf Plausibilität, gehen Berichtigungsanträgen nach, kümmern sich um die Abschlagszahlungen und vieles mehr.