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KSV-PSYCH_Antrag_Ausfuellhilfe.pdf
KSV-PSYCH_Antrag_Ausfuellhilfe.pdf
Bitte tragen Sie hier ein, ob es sich bei dem Netzverbundmitglied um einen Facharzt oder einen Psychotherapeuten handelt. Der Facharzttitel ist zwingend anzugeben. Bei Instituten ist die Angabe für den an [...] Trägers oder Praxisinhabers) einzureichen. Für nicht im Arztregister eingetragene Ärzte und Psychotherapeuten ist zudem ein Nachweis über das jeweilige Fachgebiet in Form einer Kopie der Urkunde beizufügen [...] beizufügen. Hierbei ist für Fachärzte die Facharzturkunde und für psychologische Psychotherapeuten die Approbationsurkunde einzureichen. Bitte sehen Sie vom Zusenden der Approbationsurkunde für Fachärzte ab
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KSV-PSYCH_Anlage_1_-Bestaetigung_Arbeitgeber_final.pdf
KSV-PSYCH_Anlage_1_-Bestaetigung_Arbeitgeber_final.pdf
Krankenhauses) dass die folgend genannte Ärztin/ Psychotherapeutin bzw. der folgend genannte Arzt/ Psychotherapeut in dem o.g. Krankenhaus in Vollzeit beschäftigt ist: _______________________________________ [...] ________________________________________ (Name, Vorname Ärztin/ Arzt, Psychotherapeutin/Psychotherapeut) ________________________________________________ ________________________________________________
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KSV-PSYCH_Netzverbund_Antrag.pdf
KSV-PSYCH_Netzverbund_Antrag.pdf
sind die Facharzturkunden (für Fachärzte und Fachärztinnen) und Approbationsurkunden ( nur für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen) einzureichen (siehe Ziffer 4) ☐ Für Leistungserbringerinnen und L [...] Psychotherapie, Nervenheilkunde oder Neurologie und Psychiatrie, ärztliche und psychologische Psychotherapeuten sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie sein. Im Netzverbund müssen mindestens 4 F [...] Neurologie und Psychiatrie und mindestens 4 ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Verfügung stehen. Netzverbundmitglieder können Leistungserbringer sein, die jeweils selbst
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KSV-PSYCH_Meldeformular_zus_Leistungserbringer_final.pdf
KSV-PSYCH_Meldeformular_zus_Leistungserbringer_final.pdf
21. Lebensjahr • Leistungserbringer nach § 3 Abs. 2 und 3 der KSVPsych-RL (z.B. Fachärzte, Psychotherapeuten, Soziotherapeuten, Ergotherapeuten, psychiatrische häusliche Krankenpflege) Name des Leistu
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KSV-PSYCH_Meldeformular_bereits_behandelnde_AErzte_final.pdf
KSV-PSYCH_Meldeformular_bereits_behandelnde_AErzte_final.pdf
Bezugsarzt oder dem Bezugspsychotherapeuten einbezogen werden: 1. Ärztliche Leistungserbringer 2. Psychotherapeutische Leistungserbringer 3. Nichtärztliche Leistungserbringer nach dem SGV V (z.B. Leistungserbringer