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GENEHMIGUNG_SUBSTITUTION_Merkblatt-Pseudonymisierung.pdf
GENEHMIGUNG_SUBSTITUTION_Merkblatt-Pseudonymisierung.pdf
Substitutionsregister gemäß § 5b Abs. 2 Be- täubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) zur Anwendung kommt. Bitte beachten Sie, dass das Anforderungsverfahren ab 1/2019 somit pseudonymisiert erfolgt [...] aktualisiert. Für das erste Quartal startet nun ab Juli 2019 die Stichprobenprüfung von mindestens 2% der abgerechneten Behandlungsfälle im Quartal. Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 5 MVV-RL sind die pa- tientenbezogenen
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GENEHMIGUNG_APHERESE_Antrag_Meldebogen_Beendigung.pdf
GENEHMIGUNG_APHERESE_Antrag_Meldebogen_Beendigung.pdf
Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Stand: August 2024 Qualitätssicherung Team 1 Anna Wandrei Tel 069 247416094 Fax 069 24741-68819 qs.fb1.3@kvhessen.de Kassenärztliche Vereinigung Hessen Körperschaft des öffentlichen [...] zurücksenden an: Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Team 1 Europa-Allee 90 60486 Frankfurt E-Mail: qs.fb1.3@kvhessen.de oder Fax-Nr. 069 24741-68819 Mitteilungsbogen bei Beendigung eines [...] Patienten der Patientin nach-0: Verstorben am: Off Verstorben am-0: Sonstige Gründe: Off Textfield-2: Ort Datum: Unterschrift Arztstempel:
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ANSIEDLUNGSFOERDERUNG_Auslegungsbestimmungen_Suchtmedizin.pdf
ANSIEDLUNGSFOERDERUNG_Auslegungsbestimmungen_Suchtmedizin.pdf
g Seite 1 von 3 Stand: 16.07.2021 Stand 16.07.2021 Auslegungsbestimmung zur Sicherstellungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zur Verwendung der Finanzmittel nach § 105 Abs. 1 a SGB V [...] richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zur Verwendung der Finanzmittel nach § 105 Abs. 1a SGB V (Strukturfonds) wird die Zusatzweiterbildung Suchmedizinische Grundversorgung für in Hessen tätige [...] Zusatzweiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ fördern lassen. Dazu veranstaltet die KV Hessen im 2. Halbjahr 2021 und im Jahr 2022 insgesamt drei Kursangebote mit jeweils vier Blockveranstaltungen. Die
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OMIM®-Kodes: Kodierung bei Gendiagnostik geändert
OMIM®-Kodes: Kodierung bei Gendiagnostik geändert
Humangenetikerinnen und Humangenetiker sowie Pathologinnen und Pathologen können ab dem 1. Juli 2025 human- und tumorgenetische Leistungen nicht mehr mit OMIM®-Kodes kodieren. Künftig geben sie die Gensymbole des HUGO Gene Nomenclature Committee (HGNC) an.
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