Es wurden 751 Ergebnisse in 5 Millisekunden gefunden.
-
Detailänderungen zum 1. Januar 2025
Detailänderungen zum 1. Januar 2025
Neue EBM-Detailänderungen zum 1. Januar 2025: Berufsbezeichnung „Psychotherapeut(en)“ angepasst, GOP 37710 (AKI) angepasst, erneute Klarstellung bei Kontrolluntersuchung nach Schwangerschaftsabbruch, Änderungen in Abschnitt 1.7 EBM
-
Erweitertes Schmerzmanagement und verlängerte Nachbeobachtung abrechnen
Erweitertes Schmerzmanagement und verlängerte Nachbeobachtung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen seit dem 1. Januar 2025 die verlängerte Nachbeobachtung für weitere konkret benannte Operations-Prozeduren des Anhangs 2 zum EBM ab. Ebenfalls erfolgt die Aufnahme einer neuen GOP 31540 im Rahmen des erweiterten Schmerzmanagement.
-
VERTRAG_Aerztliche-Versorgung-in-stationaeren-Pflegeheimen_Muster-Kooperationsvertrag_17082018.pdf
VERTRAG_Aerztliche-Versorgung-in-stationaeren-Pflegeheimen_Muster-Kooperationsvertrag_17082018.pdf
Die Kün- digung bedarf der Schriftform. (2) Die KV Hessen ist über Vertragsänderungen und das Vertragsende unverzüglich schrift- lich zu informieren. Kooperationsvereinbarung nach § 119b SGB V Seite 9
-
In-vitro-Diagnostik: Kostenpauschalen
In-vitro-Diagnostik: Kostenpauschalen
Ärztinnen und Ärzte rechnen zum 1. Januar 2025 neue Kostenpauschalen für in-vitro-diagnostische Leistungen aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab. Zudem gibt es Anpassungen beim laborärztlichen Honorar zu beachten.
-
KSV-PSYCH_Checkliste_Netzverbundvertrag-final.pdf
KSV-PSYCH_Checkliste_Netzverbundvertrag-final.pdf
gekündigt werden. Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung ist über Vertragsänderungen und das Vertragsende unverzüglich schriftlich zu informieren. Seite 14 von 14 Mindestinhalt des Netzverbundvertrages
Ihre Downloads ()
Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.