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EBM-Änderung im Zusammenhang mit AOP-Katalog beachten
EBM-Änderung im Zusammenhang mit AOP-Katalog beachten
Seit dem 1. Juli 2024 rechnen Ärztinnen und Ärzte für weitere Leistungen eine Nachbeobachtung aus Anhang 8 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ab. Für die perkutane Biopsie rechnen sie neu die Gebührenordnungsposition (GOP) 02344 ab und es sind weitere Änderungen an der GOP 34290 (Angiokardiographie) sowie der GOP 02302 (kleinchirurgischen Eingriff III) zu beachten.
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Dialysekostenpauschalen: Neue Zuschläge abrechnen
Dialysekostenpauschalen: Neue Zuschläge abrechnen
Ab dem 1. Januar 2025 können Ärztinnen und Ärzte neue Zuschläge im Rahmen der Heimdialysebehandlung abrechnen. Klargestellt: Für die Berechnung der Kostenpauschale 40840 geben sie die Uhrzeit für das Ende der Nachtdialysebehandlung in FK 5006 („Um-Uhrzeit“ an).
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GENEHMIGUNG_OKFE_DAS_FAQ.pdf
GENEHMIGUNG_OKFE_DAS_FAQ.pdf
1 von 5 FAQ – organisierte Krebsfrüherkennung (oKFE) Stand: 15.07.2024 Datenannahmestelle der KV Hessen Tel 069 24741 -7777, E-Mail: das@kvhessen.de Stichwort Frage Antwort Übermittlungsfrist Bis zu welcher [...] Datenflussprotokoll Wird eine Bestätigung bereitgestellt, wenn die Datei an die Datenannahmestelle der KV Hessen übermittelt wurde? Es wird ein Datenflussprotokoll im KV-SafeNet*-Portal unter dem Online- Dienst
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AEBD-ARZT_Formular_Beauftragung_Abrechnungsunterstuetzung.pdf
AEBD-ARZT_Formular_Beauftragung_Abrechnungsunterstuetzung.pdf
Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) Fax-Rückantwort: Unterstützung der Quartalsabrechnung Per Fax an: 069-24741-68858 oder Per E-Mail an: quartalsabrechnung.ae