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KJ-KSV-Psych: Leistungen für Kinder und Jugendliche abrechnen
KJ-KSV-Psych: Leistungen für Kinder und Jugendliche abrechnen
Seit dem 1. April 2025 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten neue Leistungen für die Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher aus dem neuen Abschnitt 37.6 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Klargestellt: Ab dem 1. Juli 2025 kann ausschließlich die Bezugsärztin bzw. Bezugsarzt oder die Bezugspsychotherapeutin bzw. Bezugspsychotherapeuten die GOP 37626 abrechnen.
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Hessen-GOP_Archivaenderungen.pdf
Hessen-GOP_Archivaenderungen.pdf
1/2025 Stand: 30.09.2025 Seite 20 von 26 * ACHTUNG: Ohne die Angabe des ICD-Codes in der Abrechnung ist eine Vergütung nicht mög- lich! ICD-Code für DMP – Osteoporose = M80.xxG oder M81.xxG oder M82.00G bis [...] Einschrei- bung abgerechnet werden. Zugrunde liegen folgende gesicherte Diagnosen entsprechend der ICD-10 GM-Klassifikation: Diabetes: E11.-, E12.-, E13.- oder E14.- Hypertonie: I10.- oder I11.- 5. VIACTIV
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