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Videosprechstunde: Obergrenze von Behandlungsfällen erhöht
Videosprechstunde: Obergrenze von Behandlungsfällen erhöht
Seit dem 1. April 2025 wurde der Anteil der Behandlungsfälle, die in einem Quartal im Videokontakt ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt stattfinden, für bekannte Patienten von 30 Prozent auf 50 Prozent angehoben. Für bekannte Patientinnen und Patienten erhalten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zudem einen Zuschlag. Des Weiteren können neu Ärztinnen und Ärzte für Nuklearmedizin Videosprechstunden abrechnen.
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AEBD-ARZT_Bereitschaftsdienstordnung2023.pdf
AEBD-ARZT_Bereitschaftsdienstordnung2023.pdf
der BDO Ergänzend zu den Abrechnungsrichtlinien der KV Hessen in der Fassung vom 1. April 2010 und den Honorarverteilungsregelungen der KV Hessen gelten für die Abrechnung von ÄBD-Leistungen folgende [...] Seite 1 von 24 Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen in der von der Vertreterversammlung am 25.05.2013 beschlossenen Fassung in Kraft getreten am 01.10.2013 geändert durch [...] Abs. 1b Satz 1 SGB V Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) nimmt diese Aufgabe durch Einrichtung des Ärztlichen Bereitschafts- dienstes wahr. Die Durchführung