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Implantateregister: Meldung für Hüft- und/oder Kniegelenk abrechnen
Implantateregister: Meldung für Hüft- und/oder Kniegelenk abrechnen
Seit dem 1. Januar 2025 können Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie oder Orthopädie und Unfallchirurgie für die Meldung einer implantatbezogenen Maßnahme mit Endoprothesen an Hüft- und/oder Kniegelenken an das Implantateregister die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01966 und die bereits bestehende 40162 abrechnen.