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Kindeswohlgefährdung: Meldung und Fallbesprechung abrechnen
Kindeswohlgefährdung: Meldung und Fallbesprechung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können rückwirkend zum 1. April 2024 die Gebührenordnungsposition (GOP) 01681 für die Meldung von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt sowie die GOP 01682 für die Fallbesprechung mit dem Jugendamt abrechnen.