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Heranwachsende: Leistungen für neue Altersgruppe abrechnen
Heranwachsende: Leistungen für neue Altersgruppe abrechnen
Ab dem 1. Oktober 2025 können Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin Leistungen für Heranwachsende abrechnen. Die Altersgruppe umfasst Patientinnen und Patienten ab Beginn des 19. Lebensjahres bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
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VERTRAG_Impfvereinbarung_Nachtrag5_Dengue.pdf
VERTRAG_Impfvereinbarung_Nachtrag5_Dengue.pdf
89500 A 89500 B 11,71€ 89600 A 89600 B 24,61 € Bei der Dokumentation der Einzelimpfstoffe hat die Nummer der Standardimpfung Vorrang, wenn gleichzeitig weitere Indikationen in Betracht kommen (Beispiel: [...] Influenza-Impfung von Kindern ist ent- sprechend Fachinformation je nach Alter gegebenenfalls die Nummer 89112 zwei- mal zu dokumentieren. Dies gilt nicht, wenn sich die Impfschemata von Standard- und [...] SI-RL beachten. 2 Bei der Anwendung von Kombinationsimpfstoffen sind ausschließlich die Doku- mentationsnummern der entsprechenden Kombinationen zu verwenden. Hessische Impfvereinbarung gültig seit 01.01
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