Links im Bild hält eine Mann ein Modell von Wirbeln. Eine Frau rechts im Bild zeigt mit einem Stift auf das Modell. © fotostorm

Haben Medizinstudierende das Physikum bestanden, müssen sie bis zum Beginn des praktischen Jahres (PJ) in der vorlesungsfreien Zeit insgesamt vier Famulaturen absolvieren. Die KVH fördert Medizinstudierende, die ihre Famulatur in einer hessischen Vertragsarztpraxis oder einem MVZ absolvieren.

Famulatur

Seit dem 1.Juli 2025 fördert die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) Studierende der Humanmedizin an einer deutschen Universität mit 250 Euro pro Monat (maximal zwei Monate), wenn sie ihre Famulatur in einer hessischen vertragsärztlichen Praxis beziehungsweise in einem MVZ ableisten. Die Förderung ist momentan bis zum 31. Dezember 2025 befristet. In folgenden Fachgebieten können Famulaturabschnitte in hessischen Praxen bzw. MVZ gefördert werden:

  • Hausärztliche Versorgung: Allgemeinmedizin, Innere Medizin (hausärztlich), Kinder- und Jugendmedizin
  • Gebietsfachärztliche Versorgung: Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin (fachärztlich), Kinder- und Jugendpsychiatrie, Neurologie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Psychiatrie, Psychosomatische Medizin, Radiologie, Urologie

 

Förderung beantragen

Medizinstudierende können bereits jetzt bei der KVH einen Antrag auf Förderung der Famulatur stellen, wenn die Famulatur im 2. Halbjahr 2025 stattfinden wird. Dabei ist der Zeitpunkt der Beantragung wichtig: Das ausgefüllte Antragsformular reichen sie spätestens vier Wochen nach Abschluss der Famulatur in der hessischen Vertragsarztpraxis mit folgenden Unterlagen bei der KVH ein:

  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung an einer deutschen Universität (für den Zeitraum der beantragten Famulatur)
  • Kopie des Zeugnisses über die erfolgreiche Ablegung des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
  • Kopie des unterschriebenen Zeugnisses über die Tätigkeit als Famulus entsprechend der Anlage 6 der ÄApprO

Da das Förderbudget begrenzt ist, werden die vorliegenden Anträge in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs inklusive aller beizufügenden Dokumente bearbeitet. Die Zahlung des Förderbetrags erfolgt nach Bewilligung des Antrags auf das Konto des Studierenden. Eine gegebenenfalls erforderliche Versteuerung erfolgt durch den Studierenden.

Die genaue Ausgestaltung sowie Aspekte zum Antragsverfahren und der Auszahlung sind den gültigen „Auslegungsbestimmungen Förderung Famulatur“ zu entnehmen.

Der Förderbetrag wird nach Abschluss der Famulatur auf das Konto des Studierenden überwiesen. Dafür muss die Antragstellerin oder der Antragsteller der KVH unaufgefordert die ausgefüllte und durch die hessische Vertragsarztpraxis unterschriebene Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung der Famulatur einreichen (siehe Anlage 6der ÄApprO2002 „Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus“).

Ärztliches Kompetenzzentrum – Beratung rund um die fachärztliche Weiterbildung

Für alle an einer fachärztlichen Weiterbildung Interessierten stehen die Zukunftsmanager des Ärztlichen Kompetenzzentrums Hessens (ÄKH) beratend zur Seite bei

  • der Koordination des Medizinstudiums
  • der fachärztlichen Weiterbildung
  • Vernetzungsmöglichkeiten
  • Weiterbildungsnetzwerken
  • verschiedenen Veranstaltungen und
  • liefert in einer Akademie Inhalte rund um die ambulante Tätigkeit

Sämtliche Serviceangebote sind im Online Campus gebündelt.

zuletzt aktualisiert am: 01.07.2025

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