Eine Frau lächelt in die Kamera, während sie ein Magazin in den Händen hält. © andresr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder direkt, zielgruppenspezifisch und aktuell per Rundschreiben über relevante Neuerungen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit.

Vertrag zum Hautkrebsvorsorge-Verfahren (U35) erweitert

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir als Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) haben uns dafür stark gemacht, die Teilnahmemöglichkeit auch für Hausärztinnen und Hausärzte im zwischen der BKK VAG Hessen und der KV Hessen geschlossenen Vertrag zur Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens (U35) neu zu vereinbaren. Dem Vertrag sind aktuell 47 Betriebskrankenkassen beigetreten, welche Sie in der Anlage 3 (BKK VAG Hessen Teilnehmende BKKs) des Vertrages einsehen können.

Erweiterung der Teilnahmemöglichkeit für Hausärztinnen und -ärzte

Seit dem 1. Januar 2024 sind auch hausärztlich tätige Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin, Internistinnen und Internisten, Praktische Ärztinnen und Ärzte sowie Ärztinnen und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung berechtigt, am Vertrag mit der BKK VAG Hessen teilzunehmen.

Anpassung der Altersgrenze für Versicherte

Das Mindestalter für die Teilnahme am Vertrag wurde zum 1. Januar 2024 aufgehoben. Somit kann die Vorsorge bei Versicherten zukünftig von Geburt bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres durchgeführt werden. Die Teilnahme am Vertrag ist für Sie und Ihre Versicherten freiwillig!

Teilnahme für Versicherte unter 35 Jahren anderer Krankenkassen anbieten

Als hausärztlich tätige Fachärztin oder hausärztlich tätiger Facharzt für Allgemeinmedizin, Internistin oder Internist, Praktische Ärztin oder Arzt sowie als Ärztin oder Arzt ohne Gebietsbezeichnung haben Sie die Möglichkeit, ebenfalls an den Verträgen zum ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahren (U35) mit der Bosch BKK, BARMER, HEK und der BIG direkt gesund teilzunehmen. Sie können Ihren Wunsch zur Teilnahme direkt auf der Beitrittserklärung abgeben. Die entsprechenden Vertragsunterlagen finden Sie auf unserer Website.

Sie möchten am BKK VAG Hessen-Vertrag teilnehmen? So geht´s…

Sie haben einen Nachweis, einer von der KVH zertifizierten, achtstündigen Fortbildung zum Hautkrebs-Screening erworben und besitzen die Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen des Hautkrebs-Screenings nach den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses?

Dann erklären Sie Ihre Teilnahme gegenüber der KV Hessen mittels der Beitrittserklärung. Alle Vertragsunterlagen finden Sie auf unserer Website.

Das Team Mitgliederservice Sonderverträge der KVH prüft die Teilnahmevoraussetzungen und erteilt Ihnen eine Genehmigung zur Abrechnung. Nachdem Sie Ihren Beitritt erklärt und die Genehmigung der KVH zur Teilnahme erhalten haben, können Sie Ihre Versicherten mit Hilfe der Teilnahmeerklärung gemäß der Anlage 1 (BKK VAG Hessen Teilnahmeerklärung) des Vertrages einschreiben. Die Versicherten sind zwei Jahre an ihre Teilnahme gebunden.

Die ärztlichen Leistungen des Vertrages können im Rahmen der Quartalsabrechnung über die KVH abgerechnet werden und gestalten sich wie folgt:

GOP

Leistungsinhalte

Vergütung

93040

Durchführung einer ambulanten Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung für weibliche Versicherte bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres

28,00 €

93041

Durchführung einer ambulanten Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung für männliche Versicherte bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres

28,00 €

Mit besten kollegialen Grüßen

Armin Beck
stellv. Vorstandsvorsitzender

zuletzt aktualisiert am: 01.02.2024

An alle hausärztlich tätigen Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin, Internistinnen und Internisten, Praktische Ärztinnen und Ärzte sowie Ärztinnen und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung

Ansprechpartner

info.line

Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
info.line(at)kvhessen(.)de

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