Eine Frau lächelt in die Kamera, während sie ein Magazin in den Händen hält. © andresr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder direkt, zielgruppenspezifisch und aktuell per Rundschreiben über relevante Neuerungen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit.

Neueinschreibungspauschale eingeführt

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Krankenkassen in Hessen möchten die Einschreibezahlen ihrer Versicherten in den Disease-Management-Programmen (DMP) Diabetes mellitus Typ 1 (DM1) und Diabetes mellitus Typ 2 (DM2) weiter fördern. Hierzu wurde in beiden DMP jeweils eine neue Gebührenordnungsposition (GOP) eingeführt.

Einführung der Neueinschreibungspauschale

Die Neueinschreibungspauschalen wurden rückwirkend zum 1. Januar 2024 eingeführt und sind bis zum 31. Dezember 2025 befristet.

DMP

Leistungsinhalt

GOP

Vergütung

 

DM1

 

Neueinschreibungspauschale

92155

4,00 €

 

DM2

 

Neueinschreibungspauschale

92135

4,00 €

Diese Neueinschreibungspauschale können Sie zusätzlich zur Erstdokumentation – GOP 92151 (DM1) beziehungsweise GOP 92131 (DM2) – beziehungsweise zusätzlich zur Beratungspauschale bei Mehrfacheinschreibung – GOP 92153 beziehungsweise 92153D für Versicherte der AOK Hessen (DM1) beziehungsweise GOP 92133 bzw. 92133M für Versicherte der AOK Hessen (DM2) – bei Versicherten ansetzen, welche Sie neu in das jeweilige DMP einschreiben.

Abrechnungsvoraussetzungen

Hierbei ist zu beachten, dass die Versicherten bisher noch nie in Ihrer Praxis in dem betreffenden DMP eingeschrieben waren oder bereits durch Sie als koordinierende Ärztin bzw. koordinierenden Arzt eingeschrieben wurden, aber innerhalb der letzten zwei Jahre nicht am DMP teilgenommen haben.

Die Auszahlungsvoraussetzungen gelten somit als erfüllt, wenn innerhalb der letzten acht Quartale vor Abrechnung der jeweiligen Neueinschreibungspauschale von Ihnen für die Versicherten keine DMP-Dokumentationen für das jeweilige DMP abgerechnet wurden.

Für alle Versicherten, die Sie seit dem 1. Januar 2024 bereits in das DMP DM1 beziehungsweise DM2 eingeschrieben haben und bei denen die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, setzen Sie bitte noch zusätzlich die entsprechende GOP in der Quartalsabrechnung mit an.

Mit freundlichen Grüßen

Mitgliederservice Sonderverträge

zuletzt aktualisiert am: 21.02.2024

An alle an den DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Diabetes mellituts Typ 2 teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte

Ansprechpartner

info.line

Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
info.line(at)kvhessen(.)de

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