Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie das Langzeit-EKG brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Langzeit-EKG

Die Elektrokardiographie, kurz EKG, stellt die elektrischen Vorgänge im Herzmuskel grafisch dar. Mithilfe tragbarer Geräte kann kontinuierlich über 24 Stunden hinaus aufgezeichnet und später ausgewertet werden: Das Langzeit-EKG hilft, Herzrhythmusstörungen zu erkennen und zu bewerten.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie die Langzeit-EKG-Untersuchung als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können. 

Bitte beachten Sie auch das Hinweisblatt ​​​​​​​zur Verwendung von Cloud-Geräten bei Langzeit-EKG Untersuchungen.

zuletzt aktualisiert am: 15.11.2022

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Stefanie Gilmer

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6354
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.4(at)kvhessen(.)de

Tanja Dittmar

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6551
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.4(at)kvhessen(.)de

Heike Morbitzer

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6606
Fax 069 24741-68816
qs.fb1.4(at)kvhessen(.)de

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