Eine Frau klebt Haftzettel an eine Glaswand. © level17

Untersuchungsheft für Kinder:

neue Version mit Stuhlfarbkarte

Kinderuntersuchungsheft: Ergänzung um Stuhlfarbkarte

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 12. Mai 2023 beschlossen, dass das „Untersuchungsheft für Kinder“ (Gelbe Heft) um eine Stuhlfarbkarte ergänzt wird. Damit soll die Früherkennung eines Gallengangverschlusses verbessert werden. Außerdem nimmt er in die Begleittexte zur U2 und U3 deutlichere Hinweise an die Eltern auf. Ziel ist es, dass Eltern sich bei einer auffällig blassen Stuhlfarbe ihres Babys an eine Ärztin oder einen Arzt wenden und diese abklären zu lassen.

Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hesse (KVH) können das " Untersuchungsheft für Kinder" in der neuen Version mit Stand vom Mai 2023 seit dem 18. Dezember 2023 bestellen: entweder bei der Rieco Gruppe im Webshop  oder per Fax über den Bestellschein

Vorherige Versionen des „Untersuchungsheft für Kinder" können in den Praxen erst aufgebraucht werden. Daher erhalten Praxen bis zum Verbrauch des derzeitigen Bestandes bei der Bestellung des „Kinderuntersuchungsheft im Doppelpack“ (kombinierte Abgabe des ärztlichen und zahnärztlichen Kinderuntersuchungsheft) die vorherige Version.

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit dem Beschluss vom 12. Mai 2023, in Kraft getreten am 13. Juli 2023, die Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie) geändert und das Kinderuntersuchungsheft mit einer Stuhlfarbkarte und Begleittexten für die Eltern ergänzt.

 

zuletzt aktualisiert am: 26.06.2024

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