Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Positronenemissionstomographie (PET) brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Positronenemissionstomographie mit Computertomographie (PET, PET/CT)

Die Positronenemissionstomographie (PET) ist ein bildgebendes Untersuchungsverfahren der Nuklearmedizin. In Verbindung mit einer Computertomographie (PET/CT) macht sie Stoffwechselvorgänge im Körper sichtbar: Der Patient bekommt radioaktiv markierte Substanzen in die Blutbahn gespritzt, wodurch Tumoren und Metastasen auf den Bildern erkannt werden können.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie Positronenemissionstomographie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KV Hessen stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 2

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main

Tel 069 24741-7300
Fax 069 24741-68832
qs.radiologie(at)kvhessen(.)de

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