Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Arthroskopie brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP)

ATMP sind innovative Zell- und Gentherapien, die zur Behandlung von meist seltenen Erkrankungen eingesetzt werden.

Vor- und Nachsorge

Wie zeige ich ATMP an?

Wenn Sie ATMP-Anwendungen für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss dies der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) zunächst angezeigt werden. Mitglieder der KVH reichen dazu die ausgefüllte Checkliste aus dem Anhang der ATMP-QS-Richtlinie bei der KVH ein und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass eine Bestätigung der Anzeige nach Prüfung frühestens zum Eingangsdatum derselbigen erfolgen kann.

Durchführung der Therapie

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie ATMP-Anwendungen für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag (mit Checkliste) für Gentherapeutika bei Hämophilie bei der KVH, reichen dazu die ausgefüllte Checkliste aus dem Anhang der ATMP-QS-Richtlinie bei der KVH ein und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024

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