Neuropsychologie wird gefördert
Approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können die Zusatzbezeichnung „Klinische Neuropsychologie“ durch eine Weiterbildung im ambulanten Sektor erlangen. Die KVH fördert das sogar mit einem Zuschuss für den Weiterbildenden, der direkt beim Weiterzubildenden ankommen soll. Psychologische Praxen in Hessen, die einen Weiterzubildenden anstellen möchten, müssen sich die Anstellung von der KVH genehmigen lassen.
Jetzt fördern lassen: Wenn Sie in Ihrer psychologischen Praxis einen Weiterzubildenden anstellen möchten, stellen Sie einfach einen Antrag. Wenn Sie darüber hinaus dafür gefördert werden möchten, füllen Sie die entsprechende Passage im Antrag aus.
Alles, was Weiterbildende und angehende Weiterzubildende sonst noch wissen müssen, steht im Merkblatt Weiterbildung zum Neuropsychologen und in der dazugehörigen Richtlinie.
Die KVH unterstützt ihre Mitglieder beim Start in die eigene Praxis in bestimmten Fachgebieten.
Wer kann gefördert werden?
- Vertragspsychotherapeuten, die auf einen neuropsychologischen Behandlungsschwerpunkt umstellen und dafür eine psychotherapeutische Praxis im Gebiet der KVH übernehmen oder gründen.
Was muss ich tun, um gefördert zu werden?
Sie müssen einen Antrag stellen.
Wie hoch ist die Förderung?
- 40.000 Euro bei vollem Versorgungsautrag.
- apparative diagnostische und therapeutische Ausstattung der neuropsychologischen Praxis einmalig maximal 10.000 Euro.
Die genauen Konditionen regelt Kapitel 5.2 der Sicherstellungsrichtlinie.
Die neuropsychologische Therapie ist seit dem 1. Januar 2013 eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. So soll die Versorgung insbesondere von Patienten mit Schlaganfall oder Schädelhirntrauma infolge eines Unfalls verbessert werden. In Hessen erfolgt die Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung im Behandlungsschwerpunkt Neuropsychologie nur durch wenige Therapeuten. Mit dem Förderpaket Neuropsychologie soll dem entgegengewirkt werden.