Kinderbetreuung
Eine gute Work-Life-Balance ist vor allem für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nicht immer einfach. Damit die Kinderbetreuung und deren Organisation leichter werden, unterstützt die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) ihre Mitglieder beim Start in die eigene Praxis in Regionen mit besonderem Versorgungsbedarf in bestimmten Fachgebieten.
Wer kann gefördert werden?
- Haus- und Fachärztinnen und -ärzte, die sich erstmalig und bei mindestens hälftigem Versorgungsauftrag in einem Gebiet mit besonderem Versorgungsbedarf in Hessen niederlassen.
- Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) in einem Gebiet mit besonderem Versorgungsbedarf in Hessen
- Gefördert werden sie während der Weiterbildung beziehungsweise innerhalb der ersten drei Jahre ihrer Niederlassung ab Geburt bis zum Schulbeginn des Kindes oder der Kinder.
Was muss ich tun, um gefördert zu werden?
Sie müssen einen Antrag stellen. Bitte beantragen Sie die Förderung unbedingt, bevor oder während die Kinder betreut werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Wie hoch ist die Förderung?
- Kinderbetreuungskosten werden erstattet, maximal jedoch 400 Euro pro Monat und das maximal drei Jahre lang.
Die genauen Konditionen regelt Kapitel 4.4 der Sicherstellungsrichtlinie und die dazugehörige Auslegungsbestimmung.
Was Sie beachten müssen, um gefördert werden zu können, erklärt das Merkblatt Kinderbetreuung.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Bevor der Förderbetrag ausgezahlt werden kann,
- muss Ihr Förderantrag durch die KVH bewilligt sein.
- müssen Sie Ihre Kinderbetreuungskosten nachweisen.
Ansprechpartner
Förderung SiRiLi
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Förderung Weiterbildung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6695
Fax 069 24741-68843
sirili(at)kvhessen(.)de