Honorargarantie
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) unterstützt ihre Mitglieder bestimmter Fachgebieten beim Start in die eigene Praxis, wenn sie sich in Regionen mit besonderem Versorgungsbedarf niederlassen.
Wer kann gefördert werden?
- Haus- und Fachärztinnen und -ärzte sowie spezialisierte Fachärztinnen und -ärzte, die sich erstmalig und bei mindestens hälftigem Versorgungsauftrag in einem Gebiet mit besonderem Versorgungsbedarf in bestimmten Fachgebieten in Hessen niederlassen.
Was muss ich tun, um gefördert zu werden?
Sie müssen einen Antrag stellen.
Wie hoch ist die Förderung?
- in den ersten beiden Quartalen nach Praxisstart garantiert die KVH ein Honorar in Höhe der persönlich erbrachten Leistung in voller Höhe ohne Quotierung.
Die genauen Konditionen regelt Kapitel 3.2 der Sicherstellungsrichtlinieund die dazugehörige Auslegungsbestimmung.
KVH und Krankenkassen haben sich bei den förderungswürdigen Regionen auf Kriterien verständigt, die aus dem aktuellen Bedarfsplan abgeleitet sind. So unterstützen sie die Niederlassung in Bereichen, in denen in den nächsten Jahren mehrere Praxen schließen werden, weil Ärzte in den Ruhestand gehen. Das erlaubt einen Einfluss auf die räumliche Verteilung der Praxissitze und damit eine zielgenauere Förderung.
Fahrplan: Niederlassen
Der Niederlassungsfahrplan der KVH präsentiert alles Wissenswerte und die Fakten, beantwortet offene Fragen und soll Unentschlossene für die Niederlassung interessieren.
Als AiW fördern lassen
Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) werden schon in der Zeit der Weiterbildung für die spätere Niederlassung gefördert: mit Start gut.
Ansiedlung lohnt sich
Bis zu 66.000 Euro sind für Haus-, Fach- und spezialisierte Fachärztinnen und -ärzte drin, die sich in einem förderungsfähigen Gebiet in Hessen niederlassen.