Corona-Tests abrechnen für Nicht-Mitglieder
Im Rahmen der TestV konnten nicht nur Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Labore Leistungen über die Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) abrechnen, sondern auch KVH-Nicht-Mitglieder wie
- der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD),
- Privatarztpraxen
- Zahnarztpraxen
- Apotheken
- Rettungs- und Hilfsorganisationen
Die TestV endete zum 28. Februar 2023. Danach können Nicht-Mitglieder keine Leistungen nach der TestV mehr erbringen und inzwischen auch nicht mehr abrechnen oder korrigieren.
Ansprechpartner
Internetdienste
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt