Coronavirus in 3D gerendert © Romolo Tavani

Nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) konnten auch Nicht-Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) ihre Corona-Tests über die KVH abrechnen. Das gilt zum Beispiel für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), Apotheken oder Reha-Einrichtungen. Die TestV endete zum 28. Februar 2023, danach können Nicht-Mitglieder keine Leistungen nach der TestV mehr erbringen.

Corona-Tests abrechnen für Nicht-Mitglieder

Im Rahmen der TestV konnten nicht nur Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Labore Leistungen über die Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) abrechnen, sondern auch KVH-Nicht-Mitglieder wie

  • der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD),
  • Privatarztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Apotheken
  • Rettungs- und Hilfsorganisationen

Die TestV endete zum 28. Februar 2023. Danach können Nicht-Mitglieder keine Leistungen nach der TestV mehr erbringen und inzwischen auch nicht mehr abrechnen oder korrigieren.

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Ansprechpartner

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Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

internetdienste(at)kvhessen(.)de

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