Mammographie-Screening für Frauen
Alle zwei Jahre können Frauen zwischen 50 und 69 Jahren an einer Untersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms teilnehmen. Ab 1. Juli 2024 erweitert sich die Altersgrenze auf Frauen bis 75 Jahre. Die Kosten übernimmt für gesetzlich Versicherte die Krankenkasse. Privat Versicherte sollten zur Sicherheit die Kostenübernahme vorher mit ihrer Krankenkasse klären.
Die Zentrale Stelle (ZS) Mammographie-Screening vergibt die Termine zur Teilnahme in Hessen an alle Frauen, die hier ihren ersten Wohnsitz haben. Für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren gilt dies ab 1. Juli 2024. Frauen außerhalb Hessens benötigen eine Abmeldebestätigung der ZS in dem Bundesland ihres Heimatortes.
In der Regel erhalten Frauen die Einladung mit einem konkreten Terminvorschlag per Post. Der Brief enthält auch einen persönlichen Einladungscode, mit dem sie bei Bedarf den Termin online innerhalb Hessens selbst verlegen oder absagen können. Frauen, die nicht auf eine Einladung warten möchten oder noch keine erhalten haben, obwohl das letzte Screening mehr als 26 Monate her ist, können sich bei der ZS einen Termin geben lassen.
Ältere Frauen zwischen 70 und 75 Jahren melden sich erst ab 1. Juli 2024 bei der Zentralen Stelle direkt, um einen Termin zu vereinbaren.
Frauen, die in der Zeit bis zur nächsten Mammographie Veränderungen ihrer Brust feststellen, etwa tastbare Knoten oder Blutungen, wenden sich umgehend an eine Ärztin oder einen Arzt.
Die Untersuchung und wie es weiter geht
Die Untersuchung findet in einer festen oder mobilen Screening-Praxis möglichst in Wohnortnähe statt, damit niemand zu weit fahren muss. Zur Untersuchung sollten Frauen die Versichertenkarte mitbringen; eine Überweisung ist nicht nötig. Privat versicherte Frauen klären bitte die Kostenübernahme mit ihrer Krankenkasse.
Damit die Qualität der Röntgenaufnahmen nicht beeinträchtigt wird, sollten sie unbedingt auf Puder oder Creme auf dem Oberkörper etwa zwei Tage vor der Untersuchung verzichten. In der Praxis wird ein Anamnesebogen ausgefüllt und gefragt, wann die letzte Mammographie gegebenenfalls außerhalb des Screenings stattgefunden hat. Sollte diese weniger als zwölf Monate her sein, kann die Screening-Untersuchung aus Gründen des Strahlenschutzes noch nicht stattfinden und der Termin muss über die Zentrale Stelle verschoben werden. Innerhalb von etwa zehn Werktagen nach der Untersuchung erhält die Teilnehmerin entweder das Ergebnis oder eine Einladung zur weiteren Abklärung. Auf Wunsch informiert die Screening-Praxis auch den behandelnden Haus- oder Frauenarzt.
Nicht ohne Termine: Die Screening-Praxen können keine Termine vergeben. Bitte suchen Sie sie also nicht auf, wenn Sie noch keine Einladung von der ZS erhalten haben.
Frauen zwischen 70 und 75 Jahren können erst ab 1. Juli 2024 einen Termin über die Zentrale Stelle erhalten!
Weitere Informationen
Alle weiteren Infos zur Untersuchung, zum Datenschutz und zu den Einladungen finden Teilnehmerinnen auf den Internetseiten der Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening.
Informationen zur Teilnahme im Alter von 70 bis 75 Jahren gibt es auf den Seiten des Gemeinsamen Bundesauschusses.
Schutz vor Corona
Eingeladene Frauen
- Vereinbaren bei grippeähnlichen Symptomen einen neuen Termin über die Zentrale Stelle.
- Tragen während der Untersuchung einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz.
- Entnehmen Ihrer Einladung ggf. weitere standortspezifische Besonderheiten.
Alle weiteren Infos zur Untersuchung, zum Datenschutz und zu den Einladungen finden Teilnehmerinnen auf den Internetseiten der Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening.
Ansprechpartner
Zentrale Stelle Mammographie-Screening (Hessen)
Tel 069 24741-7676
Fax 069 24741-68876
mammo-info(at)kvhessen(.)de
https://hessen.mammotermin.de/