Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

Onkologie-Vereinbarung angepasst

Onkologie-Vereinbarung geändert

Die Onkologie-Vereinbarung wurde zum 1. Oktober 2023 angepasst. Die auf Bundesebene aktualisierte Vereinbarung wird als Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) veröffentlicht. Folgende Punkte wurden angepasst:  

  • Fallkonferenzen per Video durchführen
  • Hämoglobinurie (ICD-Kode D59.5) dauerhaft aufgenommen
  • Fristen EDV-Dokumentation verlängert

Fallkonferenzen per Video durchführen

Klargestellt wurde, dass Ärztinnen und Ärzte die Fallbesprechungen (§ 6 Absatz 5) im Zusammenhang mit den Kostenpauschalen 86510 und 86512 auch per Video gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä erbringen können.

Führen sie die Fallbesprechung im Rahmen einer Videofallkonferenz durch, können sie zusätzlich den Technikzuschlag nach der GOP 01450 abrechnen, wenn sie die Videofallkonferenz initiiert haben.

Für die Abrechnung benötigen sie dann einen zertifizierten Videodienstanbieter. Diesen melden sie der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) ganz einfach über das Formular "zertifizierten Videodienstanbieter melden".

Hämoglobinurie (ICD-Kode D59.5) dauerhaft aufgenommen

Ärztinnen und Ärzte können die Kostenpauschalen 86510 und 86516 dauerhaft für Patientinnen und Patienten mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (ICD-Kode D59.5) abrechnen. Der ICD-Kode zählt nun dauerhaft zu den Erkrankungen im Sinne der Onkologie-Vereinbarung (§ 1 Absatz 2).

EDV-Dokumentation

Die Fristen zum EDV-technischen Zugriff auf Patientendaten in onkologischen Kooperationsgemeinschaften in § 6 Absatz 7 der Onkologie-Vereinbarung und zur Einführung einer EDV-Dokumentation in Anhang 1 Satz 3 werden jeweils um ein weiteres Jahr bis zum 1. Januar 2025 verlängert.

Genehmigung erhalten

Um die Kostenpauschalen aus der Onkologie-Vereinbarung abzurechnen, benötigen Ärztinnen und Ärzte eine Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH ).

 

    zuletzt aktualisiert am: 03.09.2024

    EBM-Begriffe verstehen

    Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

    Ansprechpartner

    EBM-Hotline

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen

    Europa-Allee 90
    60486 Frankfurt

    Tel 069 24741-7777
    ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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