AU im Hausbesuch: Porto abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen ab dem 1. April 2024 die Kostenpauschale für die postalische Versendung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) im Zusammenhang mit einer Besuchsleistung nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 01410, 01411, 01412, 01413, 01415 und 01418, neu nach der Kostenpauschale 40128 ab.
Den Versand der AU konnten sie bisher nach der Kostenpauschale 40131 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) abrechnen. Um eine bessere Übersichtlichkeit herzustellen und die Abrechnung zu vereinfachen wird die Kostenpauschale nach GOP 40131 in die GOP 40128 überführt und aus dem Abschnitt 40.4 EBM gestrichen.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt