KSV-Psych: Komplexversorgung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten rechnen Leistungen für die Komplexversorgung (KSV-Psych) nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) aus dem Abschnitt 37.5 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab.
In der KSV-Psych soll durch regionale Netzverbünde von Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Versorgung von Menschen mit insbesondere schweren Erkrankungen verbessert werden. Vermeidbare Krankenhausaufenthalte und weniger Brüche beim Wechsel zwischen stationärer und ambulanter Versorgung sind wichtige Ziele der Komplexversorgung. Grundlage für die Komplexversorgung ist die Richtlinie (KSV-Psych-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Im Netzverbund zusammenarbeiten
Die Leistungen aus Abschnitt 37.5 EBM können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten abrechnen, die sich in einem regionalen Netzverbund zusammengeschlossen haben.
Der Netzverbund benötigt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) nach § 3 Abs. 9 KSV-Psych-RL. Ansprechpartner im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist das Team Bedarfsprüfung der KVH.
In einem Netzverbund schließen sich mindestens zehn Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen wie Psychiatrie, Neurologie und Psychosomatik sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zusammen. Diese kooperieren mit Krankenhäusern, mit der häuslichen psychiatrischen Pflege sowie anderen Gesundheitsberufen wie der Sozio- und Ergotherapie. Bei Bedarf ziehen sie weitere Fachleute oder Dienste hinzu.
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Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt