Detailänderungen zum 1. April 2024
Der Bewertungsausschuss (BA) hat in seiner 707. Sitzung Detailänderungen beschlossen.
PET- und PET/CT: Übergangsregelung verlängert
Die bis zum 31. März 2024 vereinbarte Übergangsregelung bis zur Anpassung der Qualitätssicherungsvereinbarung PET, PET/CT für die Gebührenordnungspositionen (GOP) 34720 und 34721 (PSMA-PET/CT des Körperstammes zur Indikationsstellung einer Therapie mit (177Lu) Lutetiumvipivotidtetraxetan) wird um ein Quartal, bis zum 30. Juni 2024 verlängert.
Ab dem 1. Juli 2024 benötigen Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin oder Radiologie für die Abrechnung der beiden GOP eine aktualisierte Genehmigung auf Basis einer angepassten QSV PET, PET/CT, die ausdrücklich das Verfahren PSMA-PET/CT umfasst.
DiGA „Mawendo“ und „companion patella“: Kinderärztinnen und Kinderärzte dürfen abrechnen
Seit dem 1. April 2024 können Ärztinnen und Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin die GOP 01476 (Auswahl und/oder Individualisierung von Inhalten der DiGA Mawendo) und die GOP 01477 (Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA companion patella) abrechnen. Da beide DiGA auch bei unter 18-jährigen Versicherten angewendet werden können, wurden die Leistungen in die Präambel 4.1 Nr. 5 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgenommen.
Die DiGA „Mawendo“ dient der Behandlung von Erkrankungen der Kniescheibe (Patella). Die DiGA „companion patella“ begleitet Patientinnen und Patienten bei spezifischen Knieschmerzen, beispielsweise bei Patellaspitzensyndrom, patellofemoralem Schmerzsyndrom oder Patella(erst)luxation.
Kostenpauschale 40835 und 40836: Coronavirus-Einreiseverordnung ausgelaufen
Ärztinnen und Ärzte können seit dem 1. April 2024 die Zuschläge für die Infektionsdialyse nach den GOP 40835 und 40836 nicht mehr bei Patienten, die gemäß § 4 Coronavirus-Einreiseverordnung zur Absonderung verpflichtet sind, abrechnen. Hintergrund sind die zum 7. April 2023 ausgelaufenen Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung.
Für die Berechnung der Dialyseleistungen benötigen Ärztinnen und Ärzte eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung für Blutreinigungsverfahren nach § 135 Abs. 2 SGB V.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt