Links im Bild ist eine Ärztin die ein Klemmbrett hält. Rechts im Bild ist eine Patientin. Die Ärztin erklärt der Patientin etwas auf dem Klemmbrett.  © Eva Katalin Kondoros

Stellt eine Ärztin oder ein Arzt fest, dass eine Operation notwendig ist, haben Patientinnen und Patienten oftmals den Wunsch, eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Bei einigen planbaren Eingriffen wie Mandeloperationen oder einer Gebärmutterentfernung haben Patienten daher einen Anspruch auf eine unabhängige Zweitmeinung.

Zweitmeinung

Bei bestimmten operativen Eingriffen haben Patientinnen und Patienten Anspruch auf eine unabhängige zweite Meinung eines Arztes. Für welche Operationen eine Zweitmeinung bei einer zweitmeinunggebenden Ärztin bzw. eines zweitmeinungsgebenden Arztes (Zweitmeiner) eingeholt werden darf, hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf gesetzlicher Grundlage (§ 27b SGB V) geregelt.

Ausführliche Informationen zur Zweitmeinung finden Sie auch im Patientenmerkblatt des G-BA, das Ihnen die Ärztin oder der Arzt, die oder der die Indikation zum geplanten Eingriff stellt, gibt.

zuletzt aktualisiert am: 29.12.2022

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