Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
Die gespeicherten Daten von gesetzlich Krankenversicherten auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) müssen aktuell sein. Über die Telematikinfrastruktur (TI) können persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung (zum Beispiel Krankenversichertennummer oder Versichertenstatus) auf der eGK aktualisiert werden – und zwar ohne Austausch der Karte. Die Praxis muss dafür nichts weiter tun, als die Karte in das Lesegerät zu stecken und aktualisierte Daten im Praxisverwaltungssystem (PVS) zu bestätigen. Dieser Vorgang nennt sich VSDM.
Seit dem 1. März 2020 wird das Honorar um 2,5 Prozent gekürzt, wenn Praxen kein VSDM durchführen. So hat es der Gesetzgeber mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen.