Konnektortausch: Austausch von Komponenten
Die TI-Finanzierungsvereinbarung sieht Förderbeträge für die Erstattung der Kosten vor, die im Zusammenhang mit dem Austausch von Telematikifratruktur- (TI-) Komponenten mit ablaufenden Sicherheitszertifikaten stehen. Der Austausch betrifft sowohl den Konnektor als auch den Austausch der Sicherheitsmodulkarten der stationären Kartenterminals.
Die KVH fördert Praxen mit den Tauschpauschalen automatisch 4,5 Jahre nach der TI-Erstförderung, sofern ein VSDM im aktuellen Quartal vorliegt. Praxen müssen keine Rechnungen einreichen. Die erste Auszahlung der Förderbeträge erfolgt Ende der KW 7.
Praxen haben Anspruch auf die Konnektortausch-Pauschale in Höhe von 2.300 Euro, wenn das Konnektor-Sicherheitszertifikat innerhalb der nächsten sechs Monate abläuft. Die Pauschale umfasst auch den Austausch der Sicherheitsmodulkarte eines stationären Kartenterminals, die Installation der SMC-B Smartcard und die Entsorgung der nicht mehr nutzbaren Hardware.
Für den Austausch der Sicherheitsmodulkarte bei weiteren stationären Kartenterminals, die nach der TI-Finanzierungsvereinbarung gefördert wurden, erhalten Praxen die gSMC-KT-Tausch-Pauschale I oder II in Höhe von 100 Euro. Ausgezahlt werden diese Pauschalen ebenfalls 4,5 Jahre nach dem Förderquartal.
Beispiel: Eine Praxis hat die TI-Erstförderung für das Abrechnungsquartal 4/2018 erhalten. Die Förderung für den Konnektortausch erfolgt durch die KVH automatisch im Kalenderquartal 2/2023, wenn ein VSDM vorliegt.
Die Förderbeträge, die Praxen rund um die Telematikinfrastruktur (TI) erhalten können, sind in der TI-Finanzierungsvereinbarung als Anlage 32 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) festgehalten.