Ein Arzt vor einem Notebook. Davor Symbole, die für Digitalisierung und Medizin stehen. © everythingpossible

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure im deutschen Gesundheitswesen miteinander: Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen können Daten austauschen – über Sektorengrenzen hinweg. Medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten benötigt werden, sind so schneller und einfacher verfügbar.

KIM: Kommunikation im Medizinwesen

Mit dem Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM) soll die gesamte elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen laufen. Praxen übermitteln mit ihrem KIM-Dienst beispielsweise die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen (AU) ihrer Patientinnen und Patienten an die jeweilige Krankenkasse

Seit Oktober 2021 benötigen Arzt- und Psychotherapiepraxen einen KIM-Dienst, denn seitdem müssen sie sämtliche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen (AU) ihrer Patientinnen und Patienten an die jeweilige Krankenkasse per KIM senden. Dies schreibt das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) vor.

Den Nachweis für die Einrichtung des KIM-Dienstes erbringen Praxen im Quartal 3/2023 mit der Hessenspezifischen Gebührenordnungsposition (GOP) 98151. Die Angabe der GOP 98151 ist Teil der Bedingungen für eine Förderung der TI-Ausstattung der Praxen.

Die relevanten Informationen zu KIM hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) in einer Broschüre zusammengefasst, die alle Praxen in Hessen erhalten haben. Die Online-Version wurde um Informationen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ergänzt.

Technisch funktioniert KIM einfach wie ein E-Mail-Programm, nur mit dem Unterschied, dass jede Nachricht und jedes Dokument verschlüsselt und erst beim Empfänger/in wieder entschlüsselt wird.

Dabei ist es egal, für welchen Anbieter sich Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten entscheiden. Sie haben hierbei die komplett freie Wahl, denn nach der gesetzlichen Vorgabe muss ein KIM-Dienst herstellerunabhängig sein. Das bedeutet: Jeder KIM-Dienst muss von der gematik, der Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur (TI), zugelassen und mit jedem Praxisverwaltungssystem (PVS) kompatibel sein. Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können also unabhängig von ihrem PVS-Anbieter entscheiden, welcher KIM-Dienst für sie der richtige ist.

KBV bietet eigenen KIM-Dienst an: kv.dox

Neben der Industrie wird aber auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen eigenen KIM-Dienst anbieten: kv.dox. Das ist ein Novum. Bislang war dies der KBV nicht gestattet. Kv.dox soll zeitnah fertig sein.

Kv.dox ist als Dienst von Ärzten für Ärzte gedacht. Ein passgenaues Angebot also, mit dem Praxen ohne Kontingentbeschränkung so viele Nachrichten, Arztbriefe, Befunde und Konsiliarberichte oder AU-Bescheinigungen digital versenden können, wie sie möchten. Der KIM-Dienst ist monatlich kündbar. Bei Fragen oder technischen Problemen hilft das Serviceteam von kv.dox schnell und kompetent weiter. KV.dox ist unabhängig von der Industrie oder von Verkaufsinteressen sonstiger Marktteilnehmer.

zuletzt aktualisiert am: 07.09.2023

TI-Pauschale erhalten

KIM ist Teil der Voraussetzungen für die TI-Pauschale, die Praxen für ihre technische Ausstattung erhalten können.

Ansprechpartner

info.line

Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
info.line(at)kvhessen(.)de

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen