Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Der eMP ist die Weiterentwicklung des papiergebundenen, bundeseinheitlichen Medikationsplans und wird auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Von dort kann er direkt in das Praxisverwaltungssystem (PVS) übernommen, gespeichert und aktualisiert werden. Mit Zustimmung der Patientin oder des Patienten können Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Zahnärztinnen und -ärzte und Apothekerinnen und Apotheker den eMP einsehen.
Technische Voraussetzungen für NFDM und eMP
Der eMP ist die Weiterentwicklung des papiergebundenen, bundeseinheitlichen Medikationsplans und wird auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Von dort kann er direkt in das Praxisverwaltungssystem (PVS) übernommen, gespeichert und aktualisiert werden. Mit Zustimmung der Patientin oder des Patienten können Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Zahnärztinnen und -ärzte und Apothekerinnen und Apotheker den eMP einsehen.
Der eMP ist Teil der Voraussetzungen für den Erhalt der TI-Pauschale – der Förderung der TI-Ausstattung der Praxen, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) per Rechtsverordnung festgelegt hat.
TI-Anwendungen kennen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gibt einen Überblick zum elektronischen Medikationsplan (eMP).