Ein Arzt vor einem Notebook. Davor Symbole, die für Digitalisierung und Medizin stehen. © everythingpossible

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure im deutschen Gesundheitswesen miteinander: Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen können Daten austauschen – über Sektorengrenzen hinweg. Medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten benötigt werden, sind so schneller und einfacher verfügbar.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) läuft über die Telematikinfrastruktur (TI). Praxen übermitteln die AU-Daten digital an die Krankenkassen. Von dort können Arbeitgeber die AU-Daten digital abrufen.

Praxen drucken die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber nur noch dann, wenn die elektronische Übermittlung nicht funktioniert. Bei Nicht-GKV-Versicherten, zum Beispiel bei Versicherten der sonstigen Kostenträger (SKT), ist die digitale Übermittlung der AU-Daten nicht möglich. Praxen geben diesen Patientinnen und Patienten die Ausdrucke für Krankenkasse, Arbeitgeber und Versicherte mit (Ersatzverfahren).

Den Nachweis für die Nutzung der eAU erbringen Praxen im Quartal 3/2023 mit der Hessenspezifischen Gebührenordnungsposition (GOP) 98155. Die Angabe der GOP 98155 ist Teil der Voraussetzungen für die TI-Pauschale, die Praxen für ihre technische Ausstattung erhalten können.

Ausstellen der eAU

So stellen Praxen die eAU aus:

  • AU im PVS aufrufen und befüllen
  • Daten elektronisch signieren
  • "Drucken und Versenden" auswählen und anklicken
  • im neuen Fenster "Bestätigen" anklicken
  • PVS startet die elektronische Übermittlung an die Krankenkasse über KIM 
  • Ausdruck für Patientinnen und Patienten erstellen

Die Papierbescheinigung für Patientinnen und Patienten und ggf. Arbeitgeber sowie Krankenkasse kann im Format DIN A5 oder DIN A4 auf normalem Papier erfolgen. Es werden die so genannten Stylesheets ausgedruckt, die auch für die Darstellung der eAU im PVS genutzt werden. Das bisher für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit genutzte Muster 1 gibt es nicht mehr.

Elektronisch signieren – Wie geht das?

Für den Praxisalltag gibt es zwei Lösungen, die weniger Zeit kosten: Komfortsignatur und Stapelsignatur.

Informationen zur AU

zuletzt aktualisiert am: 07.09.2023

TI-Anwendungen kennen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gibt einen Überblick zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

Ansprechpartner

info.line

Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
info.line(at)kvhessen(.)de

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