Konnektortausch
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit seiner Ersatzvornahme zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) monatliche TI-Pauschalen festgelegt, die pauschal alle Kosten zur TI abdecken sollen. Auch die Kosten der Praxis für einen Konnektortausch sind in der TI-Pauschale inbegriffen.
Praxen, die nach der alten TI-Finanzierungsvereinbarung eine Förderung für den Konnektortausch erhalten haben, erhalten für einen Zeitraum von 30 Monaten beziehungsweise zehn Quartalen eine um die Hälfte reduzierte monatliche TI-Pauschale. So sieht es die Ersatzvornahme des BMG vor.
Um mit der TI verbunden zu sein, müssen Praxen Konnektoren, deren Sicherheitszertifikate ablaufen, austauschen. Das Praxisverwaltungssystem (PVS) zeigt die Laufzeit der angeschlossenen TI-Komponenten an. Der IT-Dienstleister der Praxis kann diese dabei unterstützen. Eine mögliche Alternative für den Konnektortausch sind TI as a service-Angebote. Diese beinhalten, dass die Anbindung an die TI über Konnektoren in den Rechenzentren der Dienstleister hergestellt wird.
Eine Förderung der Konnektortausch-Pauschale nach der bis zum 30. Juni 2023 gültigen TI-Finanzierungsvereinbarung ist nur für Praxen möglich, deren Sicherheitszertifikat 2023 abläuft. Anspruchsberechtigte Praxen, die trotz der für 30 Monate um die Hälfte reduzierten TI-Pauschale noch eine Konnektortausch-Pauschale erhalten wollen, reichen zeitnah einen Antrag ein.
Da das BMG enge Fristen für die Kassenärztlichen Vereinigungen vorgesehen hat, senden Praxen, die noch keine Konnektortausch-Pauschale erhalten haben, einen formlosen Antrag mit der Rechnung über den Konnektortausch bis zum 29. Februar 2024 an info.line(at)kvhessen(.)de.
TI-Förderung erhalten
Ab 1. Juli 2023 ist eine monatliche Förderpauschale für die Telematikinfrastruktur (TI), abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der TI-Erstförderung und Förderung des Konnektorentauschs, vorgesehen.