Auf einen Blick
Auf dieser Seite stehen Ihnen alle Rechtsgrundlagen und Verträge der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) kompakt zur Verfügung. Mit der Filterfunktion können Sie mit wenigen Klicks einfach nach Themen suchen und finden schnell die benötigten Informationen.
Finden Sie Verträge & Vereinbarungen ganz einfach
Der Vertrag zur qualitätsgesicherten Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Aufmerksamkeits-Defizit-(Hyperaktivitäts-)Störung (ADHS / ADS) und Störungen des Sozialverhaltens besteht seit 1. Juli 2015.
Am Vertrag teilnehmen
Wer am Vertrag teilnehmen möchte, reicht seine vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen ein beim Mitgliederservice Sonderverträge.
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) hat mit der Bosch BKK und der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung e.V. (DPtV) eine Abrechnungsvereinbarung über den Vertrag zur akutpsychotherapeutischen Versorgung gemäß § 140a SGB V geschlossen. Vertragsstart ist der 1. Oktober 2019.
Ziel des §140a-Vertrags ist es, den Versicherten der Bosch BKK ein ergänzendes Angebot zur psychotherapeutischen Versorgung zu machen.
Psychotherapeuten, die am Vertrag teilnehmen möchte, reichen ihre vollständige und unterschriebene Teilnahmeerklärung gemäß Anlage 3 bei der zuständigen Geschäftsstelle der Bosch BKK ein.
Die vollständigen Vertragsunterlagen entnehmen Psychotherapeuten der Homepage der DPtV. Mitglieder der KVH können die Abrechnungsvereinbarung auf Wunsch einsehen.
Die KVH hat mit der AOK Hessen und dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. den Vertrag AOK-Priomed zur Prävention von Frühgeburten geschlossen. Vertragsstart war der 1. April 2018.
Wer am Vertrag teilnehmen möchte, reicht seine vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen ein beim Mitgliederservice Sonderverträge. Vertrags- und Antragsunterlagen können nur von KVH-Mitgliedern eingesehen werden.
Die KVH hat mit der AOK Hessen einen Vertrag geschlossen, um AOK-Versicherte, die in Altenpflegeheimen leben, ambulant besser psychiatrisch zu versorgen. Es handelt sich dabei um einen Vertrag zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung nach § 73 c SGB V.
Der AOK-Vertrag Psychiatrische Heimversorgung endete zum 30. Juni 2022.
- Vertrag | pdf | 38 KB
- Anlage 1 Strukturqualität Arzt | pdf | 26 KB
- Anlage 2 Teilnahmeerklärung Versicherter | pdf | 21 KB
- Anlage 2 Versicherteninformation | pdf | 19 KB
- Anlage 6 Handlungsleitfaden Akute Krisen | pdf | 13 KB
- Anlage 7 Vergütung | pdf | 23 KB
- Empfehlungen | pdf | 40 KB
- Musteranschreiben Betreuer | docx | 18 KB
- Musterliste Patienten | docx | 20 KB
- Vereinbarung Bund | pdf | 285 KB
Siehe VIACTIV-Vertrag „Mein Arzt“.
Der Vertrag Willkommen Baby! mit der DAK-Gesundheit ist zum 1. Oktober 2016 in Kraft getreten. Er ergänzt die gesetzlichen Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und verfolgt mehrere Ansätze. Zum einen sollen Risikofaktoren für eine Frühgeburt durch zusätzliche Untersuchungsmethoden rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Zum anderen soll durch die Verknüpfung mit dem BabyCare-Programm der Wissensstand der Schwangeren über Frühgeburtsrisiken verbessert und damit ein möglichst gesunder Schwangerschaftsverlauf gefördert werden.
Am Vertrag teilnehmen
Wer am Vertrag teilnehmen möchte, reicht seine vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen ein beim Mitgliederservice Sonderverträge. Die Anlage 7 (Gutschein Baby Care) ist ein Muster. Die Kontaktdaten und den Gutschein erhalten Sie mit dem Starterpaket von der DAK Gesundheit.
- Willkommen Baby!-Vertrag | pdf | 412 KB
- Anlage 1 Teilnahmeerklärung Frauenarzt | pdf | 138 KB
- Anlage 2 Risikoscreening | pdf | 199 KB
- Anlage 3 Vergütung Frauenarzt | pdf | 125 KB
- Anlage 4 Versicherteninformation | pdf | 162 KB
- Anlage 5 Teilnahmeerklärung Versicherte | pdf | 83 KB
- Anlage 6 Datenschutz | pdf | 177 KB
- Anlage 7 Gutschein Baby Care | pdf | 2 MB
- Anlage 8 Merkblatt Geburtsberatung | pdf | 1 MB
- Arztinformation | pdf | 142 KB
- Willkommen Baby! 3. Protokollnotiz | pdf | 202 KB
Der Vertrag „Gesund schwanger“ wurde nach § 140a SGB V mit verschiedenen Kassen geschlossen, um Frühgeburten zu vermeiden.
Am Vertrag teilnehmen
Wer am Vertrag teilnehmen möchte, reicht seine vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen ein beim Mitgliederservice Sonderverträge.
- Gesund schwanger Vertrag | pdf | 156 KB
- Gesund schwanger Vertrag 2. Nachtrag | pdf | 2 MB
- Anlage 1 Informationsblatt Arzt | pdf | 669 KB
- Anlage 2 Teilnahmeerklärung Arzt | pdf | 84 KB
- Anlage 6 Vergütungsvereinbarung | pdf | 729 KB
- Anlage 7 Informationsblatt Versicherte | pdf | 2 MB
- Anlage 8 Teilnahmeerklärung Versicherte | pdf | 71 KB
- Anlage 9 Screeningfragebogen | pdf | 439 KB
- Anlage 10 Anforderungsschein Labor | pdf | 298 KB
- Anlage 13 Teilnehmende Krankenkassen | pdf | 220 KB
Der Vertrag „Hallo Baby“ nach § 140a SGB V wurde mit verschiedenen Kassen geschlossen. Vertragsstart war der 1. Mai 2019. Ziel des Vertrags ist es, Frühgeburten und infektionsbedingte Geburtskomplikationen zu vermeiden.
Geänderter Leistungsinhalt ab 1. Mai 2020
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden zum Vertrag Nachträge vereinbart. Ärzte können die Leistung „Ärztliches Gespräch zur Risikomitteilung bei Toxoplasmose“ (GOP 81312) ergänzend auch über eine telefonische Kontaktaufnahme erbringen.
Am Vertrag teilnehmen
Wer am Vertrag teilnehmen möchte, reicht seine vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen ein beim Mitgliederservice Sonderverträge .
- Hallo Baby Vertrag | pdf | 699 KB
- Hallo Baby Vertrag 2. Nachtrag | pdf | 296 KB
- Vertrag Hallo Baby 3. Nachtrag | pdf | 4 MB
- Hallo Baby Vertrag 4. Nachtrag | pdf | 791 KB
- Hallo Baby Vertrag 5. Nachtrag | pdf | 6 MB
- Anlage 1 Liste teilnehmende BKKen | pdf | 109 KB
- Anlage 3 Patienteninformation | pdf | 190 KB
- Anlage 4 Teilnahmeerklärung Versicherte | pdf | 220 KB
- Anlage 5 Teilnahmeerklärung Arzt | pdf | 109 KB
- Anlage 6 Vergütung | pdf | 106 KB
- Tischvorlage Praxis | pdf | 177 KB
Ein ergänzendes Hautkrebsvorsorge-Verfahren (U35) – auch Hautkrebs-Screening (HKS) genannt – können alle Versicherten folgender Krankenkassen in Anspruch nehmen, sofern sie das 35. Lebensjahr noch nicht erreicht haben: TK, BKK VAG Hessen (teilnehmende Krankenkassen siehe Liste), BKK Herkules, Bosch BKK, BARMER, HEK sowie der BIG direkt gesund.
Am Vertrag teilnehmen
Wer am Vertrag teilnehmen möchte, reicht seine vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen ein beim Mitgliederservice Sonderverträge. Die Verfahren unterscheiden sich je Krankenkasse: bei einigen Verträgen müssen Patienten eingeschrieben werden (siehe Einschreibeerklärungen).
Wer in Hessen Hautkrebs-Screening abrechnen möchte (auch für gesetzlich Versicherte, die älter als 35 Jahre sind), braucht zusätzlich eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen.
- Antrag für alle Verträge | pdf | 69 KB
- Bosch BKK Vertrag mit Anlage | pdf | 473 KB
- Bosch-BKK Teilnahmeerklärung | pdf | 279 KB
- Bosch BKK Patienteninformation | pdf | 233 KB
- Barmer Vertrag | pdf | 235 KB
- Barmer Teilnahmeerklärung | pdf | 59 KB
- Barmer Patienteninformation | pdf | 111 KB
- TK Vertrag | pdf | 197 KB
- TK Vertrag Ergänzungsvereinbarung | pdf | 195 KB
- TK Vertrag Ergänzungsvereinbarung 2 | pdf | 181 KB
- TK Vertrag Protokollnotiz | pdf | 39 KB
- TK Teilnahmeerklärung | pdf | 47 KB
- BKK Herkules Vertrag | pdf | 3 MB
- BKK-VAG Hessen Vertrag | pdf | 6 MB
- BKK-VAG Hessen Teilnahmeerklärung | pdf | 86 KB
- BKK-VAG Hessen Patienteninformation | pdf | 226 KB
- BKK-VAG Hessen Teilnehmende BKKs | pdf | 99 KB
- HEK Vertrag | pdf | 60 KB
- HEK Ergänzungsvereinbarung 1 | pdf | 72 KB
- HEK Teilnahmeerklärung | pdf | 562 KB
- HEK Patienteninformation | pdf | 475 KB
- BIG direkt gesund Vertrag | pdf | 329 KB
- BIG direkt gesund Teilnahmeerklärung | pdf | 144 KB
- BIG direkt gesund Patienteninformation | pdf | 46 KB
Zentraler Ansprechpartner
Ansprechpartner für Sonderverträge
Mitgliederservice Sonderverträge
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
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60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7580
Fax 069 24741-68805
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