Auf einen Blick
Auf dieser Seite stehen Ihnen alle Rechtsgrundlagen und Verträge der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) kompakt zur Verfügung. Mit der Filterfunktion können Sie mit wenigen Klicks einfach nach Themen suchen und finden schnell die benötigten Informationen.
Finden Sie Verträge & Vereinbarungen ganz einfach
Strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137f SGB V Asthma bronchiale
Voraussetzungen
Falls Sie an diesem DMP teilnehmen möchten, füllen Sie bitte die Teilnahmeerklärung Leistungserbringer und gegebenenfalls – bei angestellten Ärzten – die Ergänzungserklärung Leistungserbringer aus. Reichen Sie diese inklusive der erforderlichen Nachweise unterschrieben und vollständig ausgefüllt beim Mitgliederservice Sonderverträge ein.
Sobald Ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie die Bestätigung, dass Sie an dem DMP Asthma teilnehmen können. Danach sind Sie zur Abrechnung der DMP Asthma-spezifischen Abrechnungsziffern berechtigt.
Sollten Sie bereits als vollzugelassene/r Ärztin/Arzt am DMP teilnehmen und eine Änderung, Wechsel oder Neuvergabe Ihrer Betriebsstättennummer/-n (BSNR) erfolgen, benötigen wir von Ihnen eine erneute Bestätigung der Strukturqualität.
Wenn Ihr/e angestellte/r Ärztin/Arzt bereits bei Ihnen am DMP teilnimmt und eine Änderung, Wechsel oder Neuvergabe Ihrer Betriebsstättennummer/-n (BSNR) erfolgt, benötigen wir von Ihnen eine erneute Bestätigung der Strukturqualität.
- Vertrag | pdf | 201 KB
- Ergänzungsvereinbarung AOK Hessen | pdf | 519 KB
- Anlage 4 Teilnahmeerklärung Leistungserbringer | pdf | 63 KB
- Anlage 5a Ergänzungserklärung Leistungserbringer | pdf | 47 KB
- BSNR Bestätigung für Vollzugelassene | pdf | 118 KB
- BSNR Bestätigung für Angestellte/MVZ | pdf | 699 KB
- Anlage 1a Strukturqualität Arzt | pdf | 24 KB
- Anlage 2a Strukturqualität Facharzt | pdf | 20 KB
- Anlage 6a Qualitätssicherung | pdf | 64 KB
- Anlage 7a Leistungserbringerverzeichnis ambulant | pdf | 18 KB
- Anlage 12a Leistungserbringerverzeichnis stationär | pdf | 11 KB
- Anlage 14a Strukturqualität Schulungsarzt | pdf | 12 KB
- Anlage 15a Patientenschulung | pdf | 17 KB
- Anlage 16 Kriterienkatalog Schulungen | pdf | 19 KB
- Teilnahmeerklärung indikationsübergreifend | pdf | 564 KB
- Abrechnungsziffern | pdf | 47 KB
- Praxismanual | pdf | 2 MB
- Nachtrag 9 | pdf | 3 MB
- Leistungserbringerverzeichnis stationär | pdf | 21 KB
- Protokollnotiz | pdf | 18 KB
Der Rahmenvertrag mit dem Hessischen Städtetag und dem Hessischen Landkreistag aus dem Jahr 1999 regelt die ambulante ärztliche Versorgung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
siehe AOP-Begleitleistungen
Siehe ÄBD.
An Brustkrebs erkrankte Frauen können in ein spezialisiertes strukturiertes Behandlungsprogramm aufgenommen werden.
Niedergelassene Gynäkologen können durch ihre Teilnahme dieses DMP maßgeblich unterstützen. Als Teil der landesweit neun etablierten Brust-Kompetenzzentren behandeln und betreuen sie die im Programm eingeschriebenen Patientinnen und legen einen Schwerpunkt auf die Nachsorge.
Teilnehmen und abrechnen
Voraussetzungen für Teilnahme und Abrechnung der extrabudgetären Vergütung der DMP-spezifischen Leistungen sind:
a) Zulassung/Niederlassung als Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Hessen,
b) Teilnahme an ärztlichen Fortbildungen zum Krankheitsbild Brustkrebs; hier: insbesondere zur Diagnostik, zu operativen Techniken und Therapiemethoden, zur psychosozialen Betreuung und Nachbetreuung sowie zu Nachsorge und Rehabilitation,
c) Teilnahme an interdisziplinären Qualitätszirkeln und/oder Tumorkonferenzen an einer DMP-Klinik (mindestens zwei Termine pro Jahr).
Die Vergütung der DMP-spezifischen Leistungen (Dokumentationen und Kooperationspauschalen) im DMP Brustkrebs in Hessen erfolgt nicht über die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, sondern extrabudgetär direkt durch die Krankenkassen.
Die Ergebnisqualität der Brustkrebsbehandlung im DMP Brustkrebs in Hessen konnte in der erstmals vorgenommenen Erhebung der Behandlungsdaten („5-Jahres-Überlebensdaten“) für den Zeitraum 2005 bis 2011 nachgewiesen werden1. 2019 wurde die zweite Überlebenszeitanalyse fertig gestellt, die neben der Bestätigung der Ergebnisse aus der ersten Untersuchung nunmehr auch „10-Jahres-Daten“ präsentiert.
Der Berufsverband der Frauenärzte, Landesverband Hessen stellt weitere Informationen zum DMP Brustkrebs zur Verfügung, zum Beispiel das DMP Praxismanual oder die Termine der Qualitätszirkel.
Ansprechpartner
(Teilnahme-) Interessierte wenden sich bei Fragen zu diesem DMP an die
Kopfstelle DMP Brustkrebs in Hessen
c/o vdek Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 22
55130 Mainz
Tel 06131 98255-25 oder -24
Fax 06131 832015
kopfstelle.brustkrebs-hessen@vdek.com
1 Quelle: Disease-Management-Project Breast Cancer in Hesse – 5-Year Survival Data, Geburtshilfe und Frauenheilkunde 3/2014, Jahrgang 74, S. 276-283
Strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137f SGB V chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD).
Voraussetzungen
Falls Sie an diesem DMP teilnehmen möchten, füllen Sie bitte die Teilnahmeerklärung Leistungserbringer und gegebenenfalls – bei angestellten Ärzten – die Ergänzungserklärung Leistungserbringer aus. Reichen Sie diese inklusive der erforderlichen Nachweise unterschrieben und vollständig beim Mitgliederservice Sonderverträge ein.
Sobald Ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie die Bestätigung, dass Sie an dem DMP COPD teilnehmen können. Danach sind Sie zur Abrechnung der DMP COPD-spezifischen Abrechnungsziffern berechtigt.
Informationen zur Abrechnung.
Sollten Sie bereits als vollzugelassene/r Ärztin/Arzt am DMP teilnehmen und eine Änderung, Wechsel oder Neuvergabe Ihrer Betriebsstättennummer/-n (BSNR) erfolgen, benötigen wir von Ihnen eine erneute Bestätigung der Strukturqualität.
Wenn Ihr/e angestellte/r Ärztin/Arzt bereits bei Ihnen am DMP teilnimmt und eine Änderung, Wechsel oder Neuvergabe Ihrer Betriebsstättennummer/-n (BSNR) erfolgt, benötigen wir von Ihnen eine erneute Bestätigung der Strukturqualität.
- Vertrag | pdf | 201 KB
- Vertrag Lesefassung | pdf | 196 KB
- Ergänzungsvereinbarung AOK Hessen | pdf | 519 KB
- Anlage 4 Teilnahmeerklärung Leistungserbringer | pdf | 63 KB
- Anlage 5b Ergänzungserklärung | pdf | 47 KB
- BSNR Bestätigung für Vollzugelassene | pdf | 118 KB
- BSNR Bestätigung für Angestellte/MVZ | pdf | 699 KB
- Anlage 1b Strukturqualität Arzt | pdf | 22 KB
- Anlage 2b Strukturqualität Facharzt | pdf | 17 KB
- Anlage 6b Qualitätssicherung | pdf | 48 KB
- Anlage 7b Leistungserbringungsverzeichnis ambulant | pdf | 17 KB
- Anlage 12b Leistungserbringungsverzeichnis stationär | pdf | 11 KB
- Anlage 14b Strukturqualität Schulungsarzt | pdf | 12 KB
- Anlage 15b Patientenschulung | pdf | 12 KB
- Anlage 16 Kriterienkatalog Schulungen | pdf | 19 KB
- Teilnahmeerklärung indikationsübergreifend | pdf | 564 KB
- Abrechnungsziffern | pdf | 47 KB
- Praxismanual | pdf | 2 MB
- Nachtrag 9 | pdf | 3 MB
- Leistungserbringerverzeichnis stationär | pdf | 21 KB
- Protokollnotiz | pdf | 18 KB
Auf Grundlage des Vertrags „Clearingverfahren Rechtskonformität“ prüft die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) sowie der Hessischen Krankenhausgesellschaft Kooperationsverträge ihrer Mitglieder auf Wunsch kostenlos. Vertrags-, berufs- und krankenhausrechtliche Gesichtspunkte werden dabei auf den Prüfstand gestellt.
Vertragsärzte, Medizinische Versorgungszentren, Praxisverbünde, Ärztenetze oder Krankenhäuser aus Hessen beziehungsweise deren rechtliche Vertreter können von diesem sogenannten Clearingverfahren bei der Clearingstelle Gebrauch machen.
Kooperationsvertrag prüfen lassen
Wer Kooperationsverträge kostenlos überprüfen lassen möchte, geht wie im Merkblatt beschrieben vor.
Ansprechpartner
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Sicherstellung & Recht / Clearingstelle
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
clearingstelle@kvhessen.de
Der Vertrag Willkommen Baby! mit der DAK-Gesundheit ist zum 1. Oktober 2016 in Kraft getreten. Er ergänzt die gesetzlichen Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und verfolgt mehrere Ansätze. Zum einen sollen Risikofaktoren für eine Frühgeburt durch zusätzliche Untersuchungsmethoden rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Zum anderen soll durch die Verknüpfung mit dem BabyCare-Programm der Wissensstand der Schwangeren über Frühgeburtsrisiken verbessert und damit ein möglichst gesunder Schwangerschaftsverlauf gefördert werden.
Am Vertrag teilnehmen
Wer am Vertrag teilnehmen möchte, reicht seine vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen ein beim Mitgliederservice Sonderverträge. Die Anlage 7 (Gutschein Baby Care) ist ein Muster. Die Kontaktdaten und den Gutschein erhalten Sie mit dem Starterpaket von der DAK Gesundheit.
- Willkommen Baby!-Vertrag | pdf | 412 KB
- Anlage 1 Teilnahmeerklärung Frauenarzt | pdf | 138 KB
- Anlage 2 Risikoscreening | pdf | 199 KB
- Anlage 3 Vergütung Frauenarzt | pdf | 125 KB
- Anlage 4 Versicherteninformation | pdf | 162 KB
- Anlage 5 Teilnahmeerklärung Versicherte | pdf | 83 KB
- Anlage 6 Datenschutz | pdf | 177 KB
- Anlage 7 Gutschein Baby Care | pdf | 2 MB
- Anlage 8 Merkblatt Geburtsberatung | pdf | 1 MB
- Arztinformation | pdf | 142 KB
- Willkommen Baby! 3. Protokollnotiz | pdf | 202 KB
Strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1
Voraussetzungen
Falls Sie an diesem DMP teilnehmen möchten, füllen Sie bitte die Teilnahmeerklärung Leistungserbringer und gegebenenfalls – bei angestellten Ärzten – die Ergänzungserklärung Leistungserbringer aus. Reichen Sie diese inklusive der erforderlichen Nachweise unterschrieben und vollständig ausgefüllt beim Mitgliederservice Sonderverträge ein.
Sobald Ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie die Bestätigung, dass Sie an dem DMP Diabetes Typ 1 teilnehmen können. Danach sind Sie zur Abrechnung der DMP Diabetes Typ 1-spezifischen Abrechnungsziffern berechtigt.
Sollten Sie bereits als vollzugelassene/r Ärztin/Arzt am DMP teilnehmen und eine Änderung, Wechsel oder Neuvergabe Ihrer Betriebsstättennummer/-n (BSNR) erfolgen, benötigen wir von Ihnen eine erneute Bestätigung der Strukturqualität.
Wenn Ihr/e angestellte/r Ärztin/Arzt bereits bei Ihnen am DMP teilnimmt und eine Änderung, Wechsel oder Neuvergabe Ihrer Betriebsstättennummer/-n (BSNR) erfolgt, benötigen wir von Ihnen eine erneute Bestätigung der Strukturqualität.
- Vertrag | pdf | 108 KB
- Ergänzungsvereinbarung AOK Hessen | pdf | 519 KB
- Anlage 6 Teilnahmeerklärung Leistungserbringer | pdf | 84 KB
- Anlage 7 Ergänzungserklärung Leistungserbringer | pdf | 44 KB
- BSNR Bestätigung für Vollzugelassene | pdf | 118 KB
- BSNR Bestätigung für Angestellte/MVZ | pdf | 699 KB
- Anlage 1 Strukturqualität Arzt | pdf | 35 KB
- Anlage 2 Strukturqualität Kinder- und Jugendarzt | pdf | 37 KB
- Anlage 3 Strukturqualität Hausarzt | pdf | 27 KB
- Anlage 4 Strukturqualität Schulungsarzt | pdf | 9 KB
- Anlage 5 Patientenschulung | pdf | 13 KB
- Anlage 8 Leistungserbringerverzeichnis | pdf | 19 KB
- Anlage 12 Dokumentationsfrequenz | pdf | 7 KB
- Anlage 13 Diabetologische Schwerpunktpraxis | pdf | 15 KB
- Anlage 14 Qualitätssicherung | pdf | 38 KB
- Anlage 15 Kriterienkatalog Schulungen | pdf | 19 KB
- Teilnahmeerklärung indikationsübergreifend | pdf | 564 KB
- Abrechnungsziffern | pdf | 46 KB
- Praxismanual | pdf | 2 MB
- Nachtrag 8 | pdf | 30 KB
- Leistungserbringerverzeichnis stationär | pdf | 380 KB
Strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2
Voraussetzungen
Falls Sie an diesem DMP teilnehmen möchten, füllen Sie bitte die Teilnahmeerklärung Leistungserbringer und gegebenenfalls – bei angestellten Ärzten – die Ergänzungserklärung Leistungserbringer aus. Reichen Sie diese inklusive der erforderlichen Nachweise unterschrieben und vollständig ausgefüllt beim Mitgliederservice Sonderverträge ein.
Sobald Ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie die Bestätigung, dass Sie an dem DMP Diabetes Typ 2 teilnehmen können. Danach sind Sie zur Abrechnung der DMP Diabetes Typ 2-spezifischen Abrechnungsziffer berechtigt.
Informationen zur Abrechnung.
Sollten Sie bereits als vollzugelassene/r Ärztin/Arzt am DMP teilnehmen und eine Änderung, Wechsel oder Neuvergabe Ihrer Betriebsstättennummer/-n (BSNR) erfolgen, benötigen wir von Ihnen eine erneute Bestätigung der Strukturqualität.
Wenn Ihr/e angestellte/r Ärztin/Arzt bereits bei Ihnen am DMP teilnimmt und eine Änderung, Wechsel oder Neuvergabe Ihrer Betriebsstättennummer/-n (BSNR) erfolgt, benötigen wir von Ihnen eine erneute Bestätigung der Strukturqualität.
- Vertrag | pdf | 384 KB
- Ergänzungsvereinbarung AOK Hessen | pdf | 519 KB
- Anlage 3 Teilnahmeerklärung Leistungserbringer | pdf | 130 KB
- Anlage 3a Ergänzungserklärung Leistungserbringer | pdf | 48 KB
- BSNR Bestätigung für Vollzugelassene | pdf | 118 KB
- BSNR Bestätigung für Angestellte/MVZ | pdf | 699 KB
- Anlage 1 Strukturqualität Arzt | pdf | 62 KB
- Anlage 2 Strukturqualität Facharzt | pdf | 83 KB
- Anlage 4 weitere Leistungserbringer | pdf | 11 KB
- Anlage 5 Dokumentationsfrequenz | pdf | 67 KB
- Anlage 6 Qualitätssicherung | pdf | 166 KB
- Anlage 10 Leistungserbringerverzeichnis | pdf | 120 KB
- Anlage 11 Patientenschulung | pdf | 77 KB
- Anlage 12 Strukturqualität Schulungsarzt | pdf | 68 KB
- Anlage 13 Strukturqualität Diabetischer Fuß | pdf | 25 KB
- Anlage 14 Diabetologische Schwerpunktpraxis | pdf | 78 KB
- Teilnahmeerklärung indikationsübergreifend | pdf | 564 KB
- Anlage 15 Kriterienkatalog Schulungen | pdf | 89 KB
- Abrechnungsziffern | pdf | 49 KB
- Praxismanual | pdf | 2 MB
- Nachtrag 6 | pdf | 150 KB
- Leistungserbringerverzeichnis stationär | pdf | 12 KB
- Protokollnotiz | pdf | 18 KB
Zentraler Ansprechpartner
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Mitgliederservice Sonderverträge
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60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7580
Fax 069 24741-68805
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