Arbeitsschutz - sicher in der Praxis
Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeitsschutz im Betrieb beziehungsweise der Praxis zu organisieren und bestimmte Schutzmaßnahmen vor Unfällen und Krankheiten zu treffen. Die wichtigsten Gesetze dazu sind Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz.
Betreuung wählen: Sobald Sie Personal beschäftigen, müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Mitarbeiter betriebsärztlich sowie sicherheitstechnisch betreut werden und dies gegenüber der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege melden. Mehr Infos erhalten Sie bei der Landesärztekammer Hessen (LÄKH).
Beauftragte sind Personen, die im Auftrag des Praxisinhabers in eigener Verantwortung deren Pflichten erfüllen müssen. In den meisten Fällen wird der Beauftragte gesetzlich vorgeschrieben und ist vor allem im Bereich des Arbeitsschutzes vorgesehen.
Welcher Beauftragte für welche Praxis? Das hängt unter anderem vom Leistungsspektrum ab. Die KVH-Übersicht über die Beauftragten in einer Praxis hilft Mitgliedern, den Überblick darüber zu behalten, welche Beauftragten üblicherweise in einer Praxis benötigt werden.
Patienten & Mitarbeiter befragen
Informieren Sie sich auch über unseren Service zur Patientenbefragung und zur Mitarbeiterbefragung.
Ansprechpartner
Qualitäts- & Veranstaltungsmanagement
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
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